
Franziska Albrecht
Outgoingkoordination
franziska.albrecht@tu-ilmenau.de
+49 3677 69 2521
Haus G, Max-Planck-Ring 14
Raum 1310
... ist ein Programm der Europäischen Union für Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugend und Sport. Das Erasmus-Programm fördert u. a. die Mobilität von Studierenden, Mitarbeitern*innen und Dozenten*innen. Die aktuelle Laufzeit ist von 2021 – 2027. Informationen zu Erasmus+

Es gibt drei Leitaktionen:

Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral – durch Nationale Agenturen – als auch zentral – durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission – organisiert.
Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für Erasmus+ wahr.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
+49 800 2014 020
erasmus@daad.de
www.eu.daad.de
Im Zentrum von Erasmus+ stehen die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und die transnationale Zusammenarbeit. Im Hochschulbereich trägt das Programm bei zur Erreichung:
Weiterhin trägt Erasmus+ dazu bei,
Die vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungspunkte ist eines der Kernprinzipien des Erasmus-Programms. Finde im Dokument Basics zur Anerkennung von Studienleistungen wertvolle Tipps und Vorgehensweisen. Bei Fragen steht dir dein International Office gern zur Verfügung.
ariErasmus-Hochschulkoordinatorin: Sophia Siegfried
Erasmus ID Code: D ILMENAU01
Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027 (ECHE) - (Projekt Nr.: 101009330)
PIC: 999575204
OID: E10207876
Erasmus+ Charta für Studierende
Erklärung zur Erasmus Hochschulpolitik (EPS)
Link zur EU - Kommission Brüssel
Wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist und dein Studium noch nicht abgeschlossen hast – also noch ECTS-Punkte sammeln musst, um deinen Abschluss zu machen – hast du die Chance, dich für ein Erasmus-Mobilitätszuschuss zu bewerben. Das ist eine super Gelegenheit, um im Ausland zu studieren, neue Leute kennenzulernen und deine Perspektiven zu erweitern!
Und das Beste: Nicht nur deutsche Studierende können sich bewerben, sondern auch Drittstaatsangehörige, die in Deutschland studieren ukönnen gefördert werden.
Ein kleiner Hinweis: Austauschstudierende, die nur für ein Semester oder für eine begrenzte Zeit im Austausch an der TU Ilmenau sind, haben leider keinen Anspruch auf ein Erasmus-Stipendium. Aber es gibt trotzdem viele andere spannende Möglichkeiten, im Ausland Erfahrungen zu sammeln!
Wenn du dir vorstellen kannst, im Ausland zu studieren oder ein Praktikum zu machen, dann ist das Erasmus+-Programm genau das Richtige für dich! Es unterstützt zwei spannende Wege: entweder ein Auslandsstudium (SMS) oder ein Auslandspraktikum (SMP). Beides bietet dir die Chance, neue Orte, Kulturen und Leute kennenzulernen und deinen Horizont zu erweitern.
Für einen Studienaufenthalt ist es wichtig, dass sowohl deine Heimathochschule als auch die Gasthochschule eine gültige Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) besitzen. Zudem muss es eine inter-institutionelle Vereinbarung zwischen Heimat- und Gastuniversität geben. Diese Abmachung regelt nicht nur die Anzahl der Austauschplätze, sondern auch die Aufentaltsdauer und in welchem Studienfach du dein Auslandssemester machen kannst.
Und keine Sorge: Beide Hochschulen verpflichten sich im Rahmen dieser Vereinbarung, dir keine Studiengebühren zu berechnen. Das ist eine tolle Chance, Auslandserfahrung zu sammeln, ohne zusätzliches Geld bezahlen zu müssen!
Wenn du an der TU Ilmenau eingeschrieben bist, hast du die Chance, dich für einen Erasmus-Aufenthalt zu bewerben!
Das bedeutet: Du kannst im Ausland studieren oder ein Praktikum machen und dabei von Förderungen profitieren. Und das Beste: Egal, ob du gerade im Bachelor, Master, oder sogar in deiner Promotion bist – du kannst dich bis einschließlich Promotion für Erasmus-Programme bewerben.
Nutze die Gelegenheit, neue Orte zu entdecken, internationale Kontakte zu knüpfen und dein Studium auf das nächste Level zu heben!
Wenn du im Ausland studieren willst, solltest du wissen: Jede Gastuniversität verlangt mindestens das Sprachniveau B1 oder B2 in der Unterrichtssprache – das stellt sicher, dass du dem Lernstoff gut folgen kannst. Auf unserer Übersicht der Partnerhochschulen siehst du genau, welche Sprachen und Anforderungen bestehen.
Um deiner Gastuni nachzuweisen, wie gut du bist, kannst du entweder ein Sprachzertifikat einreichen oder das DAAD-Formular verwenden. Wichtig: Das Zertifikat sollte nicht älter als zwei Jahre sein – so ist dein Nachweis immer auf dem neuesten Stand.
Außerdem ist es super hilfreich, wenn du auch Grundkenntnisse (Niveau A1) in der Landessprache hast. Das erleichtert dir den Alltag vor Ort und hilft dir, dich schnell zurechtzufinden und mit den Leuten zu kommunizieren.
Mit Erasmus+ hast du die flexible Chance, während deines Studiums in verschiedenen Ländern Europas unterwegs zu sein – egal ob im Bachelor, Master oder Promotion.
Du kannst jeweils bis zu zwölf Monate im Ausland verbringen, und zwar in mehreren Aufenthalten, die zwischen 2 und 12 Monaten dauern können. Das bedeutet: Du kannst mehrere kürzere oder längere Auslandsaufenthalte machen und so deine Erfahrungen vielseitig erweitern.
Für Praktika gilt Ähnliches: ebenfalls 2 bis 12 Monate, mehrfach möglich! Und, falls du dein Studium schon abgeschlossen hast, kannst du auch innerhalb eines Jahres nach Abschluss noch ein Praktikum im Ausland machen – das nennt sich Absolventenpraktikum – vorausgesetzt, du hast dich im letzten Jahr deiner Studienphase beworben.
Vergiss nicht, die Semestertermine deiner Partnerhochschulen im Blick zu behalten: Die Semester beginnen meistens Anfang oder Mitte September sowie Januar oder Februar. Damit bist du bestens vorbereitet, um deine Auslandserfahrung richtig zu planen!
TU Ilmenau by unsplash & NA DAADBelgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Zusätzlich zu den genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig.
Hier findest du die aktuelle Liste der Erasmus-Partnereinrichtungen und Kontaktverantwortlichen unserer Universität.
Du hast eine Beeinträchtigung und bist dir unsicher, ob deine favorisierte Einrichtung deinen Anforderungen entspricht? Dann suche die Einrichtung in der Inclusive Mobility-Datenbank und finde mehr über die Ausstattung und Unterstützungsmöglichkeiten heraus!
Lerne unsere SUNRISE-Partneruniversitäten kennen! Erlebe ein spannendes Auslandssemester und sei Teil unserer SUNRISE-Gemeinschaft!
Du möchtest wissen, wo andere Studierende der TU Ilmenau den Erasmus-Studienaufenthalt verbracht und was sie dort spannendes erlebt haben? Dann lies hier und überzeuge dich selbst!
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TU Ilmenau
unsplash_Danilo Pantalena
unsplash_Alessandro StechAb 2024/2025 gelten folgende Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
Ländergruppe 1 - Länder mit höheren Lebenshaltungskosten - 600,00 Euro/Monat
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2 - Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten - 540,00 Euro/Monat
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3- Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten - 540,00 Euro/Monat
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die TU Ilmenau fördert deine Aufenthaltszeit im Gastland zu Studienzwecken. Der endgültige Zuschuss berechnet sich anhand deiner bestätigten bzw. anerkannten Aufenthaltsdauer.
Eine Förderung von Erasmus-Studierenden (SMS und SMP) ohne Stipendium ist möglich („Zero Grants/LABEL“-Studierende). Diese Studierenden müssen alle Erasmus-Förderbedingungen erfüllen und können dann von allen Vorzügen des Programms (z. B. Befreiung von Studiengebühren im Gastland) profitieren.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus-Programm (Austauschplatz und finanzielle Förderung) besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.
Ab 2024/2025 gelten folgende Förderraten für blended Kurzzeitaufenthalte:
Tag 1 - 14: 79,00 Euro/Tag
Tag 15 - 30: 56,00 Euro/Tag
Zudem erhalten alle Reisenden einen Zuschuss zu den Reisekosten abhängig von der Distanz (gemäß EU-Distanzrechner) zwischen Ilmenau und der Gasteinrichtung.
Studierende mit geringeren Chancen erhalten auch hier einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro (Dauer 5 - 14 Tage ) oder 150,00 Euro (Dauer 15 - 30 Tage).
Der Erasmus-Mobilitätszuschuss stellt eine Beihilfe dar und ist keinesfalls ein Vollstipendium. Du solltest damit die Mehrkosten tragen, welche aufgrund deines Auslandsaufenthaltes anfallen. Der Zuschuss deckt nicht die Kosten, welche du ohnehin an der TU Ilmenau tragen musst.
Neben dem Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten alle Geförderten seit WS 25/26 einen Reisekostenzuschuss. Die Höhe der Förderung ist nicht nur abhängig von der einfachen Distanz zwischen Ilmenau und der Gasteinrichtung, sondern auch deinem genutzten Verkehrsmittel. Denn Studierende, die grüne Verkehrsmittel (Bus, Bahn) für die Hin- und Rückreise verwenden, erhalten einen höheren Reisekostenzuschuss.
| Distanz | Standardreise | Green Travel |
| 100 – 499 Km | 211,00 € | 285,00 € |
| 500 – 1999 Km | 309,00 € | 417,00 € |
| 2000 – 2999 Km | 395,00 € | 535,00 € |
Bei Standardreisen sind Reisetage in den geförderten Aufenthaltstagen inkludiert.
Bei An- und Abreise mit grünen Verkehrsmitteln können, abhängig von Dauer und Aufwand der Reise, zusätzliche geförderte Reisetage beantragt werden.
Für Erasmus-Studierende existiert zudem die tolle Möglichkeit eines vergünstigten Interrail-Passes. Details hierzu findest du online.
Wenn du als Erasmus-Student*in ins Ausland gehst, musst du an deiner Gastuniversität keine Studiengebühren bezahlen – das ist ein riesengroßer Vorteil! Während deines Auslandsaufenthalts bleibst du weiterhin an der TU Ilmenau eingeschrieben und bist somit verpflichtet, unseren Semesterbeitrag zu zahlen.
Wichtig: Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge und Kosten für die Nutzung von Materialien zählen nicht zu den Studiengebühren. Das bedeutet, diese Ausgaben bleiben bei dir, sind aber keine Studienkosten im klassischen Sinne.
Wenn eine der genannten Eigenschaften auf dich zutrifft, sprich dein International Office gern an und sichere dir eine zusätzliche monatliche Förderung während deines Erasmus+-Studienaufenthaltes.
Die hier dargestellten Förderraten gelten für long-term-Mobilitäten mit einer Dauer von 2 bis 12 Monaten.
Zielgruppe | Förderkriterien | Nachweise | Art der Förderung |
|---|---|---|---|
Erstakademiker*innen | - Eltern oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule - Meisterbrief = kein akadem. Abschluss - im Ausland absolvierte Studiengänge, die in Deutschland nicht anerkannt werden, zählen als akadem. Abschluss | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular Bestätigung Eltern | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Studierende, die mit Kind(ern) ins Gastland reisen | - mindestens ein eigenes Kind wird mitgenommen - Förderhöhe unabhängig von der Anzahl der Kinder | Ehrenwörtliche Erklärung + Geburtsurkunde und Reiseunterlagen | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung | - finanzieller Mehrbedarf im Ausland aufgrund chronischer Erkrankung | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular ärztliche Bestätigung | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Studierende mit einer Behinderung | - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | Ehrenwörtliche Erklärung + Schwerbehindertenausweis oder amtlicher Bescheid | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Nicht nur der DAAD, sondern auch der TU Ilmenau, liegt es sehr am Herzen alle Studierenden zu fördern – auch jene, die körperliche, gesundheitliche oder andere Einschränkungen haben. Deshalb unterstützen wir Erasmus+–Studierende, die besondere Herausforderungen bei einem Auslandaufenthalt haben.
Wenn du dich für einen Erasmus+-Aufenthalt entscheidest und Unterstützung brauchst, können wir einen Antrag bei der NA DAAD stellen, um eine Übernahme der auslandsbedingten Mehrkosten anzufragen. Diese finanzielle Unterstützung basiert darauf, wie hoch dein zusätzlicher Bedarf im Ausland ist und wird nur gewährt, wenn andere Stellen wie Krankenkassen, Sozialämter oder Studierendenwerke diese Kosten nicht übernehmen.
Wichtig: Damit alles reibungslos läuft, solltest du den Antrag spätestens zwei Monate vor Beginn deines Aufenthalts bei der NA DAAD einreichen.
Wir möchten, dass alle das gleiche Erlebnis und die gleichen Chancen haben – egal mit welchen Herausforderungen!
| Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte | |||
| Zielgruppe | Förderkriterien | Nachweise | Art der Förderung |
Studierende, die mit Kind(ern) reisen | - eigene(s) Kind(er) reisen mit ins Ausland - Deckung der auslandbedingten Mehrkosten aufgrund der Mitnahme | - Geburtsurkunde - Reiseunterlagen des Kindes | max. 15.000 €/Semester bzw. max. 30.000 €/Studienjahr |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung | - Vorliegen einer chronischen Erkrankung oder - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | - Schwerbehindertenausweis/ Bescheid Landessozialamt - ärztliches Attest | max. 15.000 €/Semester bzw. max. 30.000 €/Studienjahr |
| Realkostenantrag für vorbereitende Reisen | |||
| Studierende, die mit Kind(ern) reisen | - Studierende, die planen ihr Kind während des Auslandsaufenthaltes mitzunehmen - Erkundung der Umstände vor Ort vor Antritt der Mobilität | - Absichtserklärung Mitnahme Kind - Geburtsurkunde | max. 15.000 €/ Mobilität |
| Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung | - finanzieller Mehrbedarf aufgrund chron. Erkrankung oder - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | - Schwerbehindertenausweis/ Bescheid Landessozialamt - ärztliches Attest | max. 15.000 €/ Mobilität |
Neben dem Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses ist es möglich, einen Antrag auf Auslands-BaföG beim zuständigen BaföG-Amt zu stellen.
1 Jahr vor dem Aufenthalt: Kontaktiere die*den entsprechende*n Kontaktverantwortlichen der TU Ilmenau und erhalte detaillierte Angaben zum gewünschten Austauschplatz, Auswahlbedingungen oder erforderliche Voraussetzungen.
Bewirb dich anschließend für den Austauschplatz bei deiner Kontaktperson. Diese Person entscheidet über die Vergabe der Plätze.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind bei der oder dem Kontaktverantwortlichen einzureichen:
Die oder der Kontaktverantwortliche wählt die Kandidaten*innen nach folgenden Kriterien aus:
Du solltest etwa ein Jahr vor deinem geplanten Aufenthalt mit der Planung beginnen und dich bei der oder dem Kontaktverantwortlichen an der TU Ilmenau melden.
Jede Gasteinrichtung hat unterschiedliche Bewerbungstermine. Solange dein Wunschplatz noch verfügbar ist und die Deadline an der Wunscheinrichtung noch nicht abgelaufen ist, kannst du dich gern für das Austauschsemester bewerben.
Du wurdest für einen Erasmus-Aufenthalt (SMS) ausgewählt? Dann melde dich beim International Office! Sie unterstützen dich und geben wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen.
In der Regel ist eine Platzzusage durch die oder den Kontaktverantwortliche*n mit der Gewährung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses verbunden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bitte melde dich in unserer Erasmus-Datenbank an und lade deine Unterlagen hoch. Den Link erhältst du vom International Office per Mail.
Das International Office informiert die Partnereinrichtungen über die nominierten Studierenden. Danach erhältst du eine E-Mail mit weiteren Instruktionen von der Gasthochschule.
Für eine ordnungsgemäße Registrierung an der Gasthochschule sind Bewerbungs-/ Anmeldeformulare auszufüllen. Der Anmeldeschluss ist in der Regel 4 Monate vor dem dortigen Semesterbeginn.
Während deines Erasmus-Aufenthaltes (SMS) belegst du Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 bis 30 ECTS pro Semester. Diese listest du in deinem digitalen Learning Agreement auf. Dieses wird in Mobility Online erstellt.
Mit den verantwortlichen Dozent*innen der TU Ilmenau und deinem Prüfungsamt klärst du im Vorfeld ab, wie die gewählten Lehrveranstaltungen anerkannt werden.
Bitte beachte, dass du in der Regel nicht Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der Gasteinrichtung auswählen kannst, da die Erasmus+ Inter-Institutional Agreements fachbezogen abgeschlossen werden.
Ein wichtiger Kernpunkt bei Erasmus+ ist die Förderung deiner Sprachkompetenz und deines Spracherwerbs. Die Europäsiche Kommission unterstützt dabei, Sprachfähigkeiten in der Arbeits- und Landessprache zu verbessern und zu vertiefen.
Das Online-Sprachunterstützungssystem (OLS) ist dazu da, dich bei diesem Prozess zu begleiten – es beinhaltet Sprachkurs, Sprachtests und vieles mehr.
Mit dem Abschluss eines Erasmus+ Grant Agreements bzw. der Gewährung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Als Erasmus+-Studierende*r verpflichtest du dich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Gastland zu sorgen.
Hinweis: Deine nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.
Bitte prüfe deinen Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland und schließe bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung ab!
Neben einer Krankenversicherung wird außerdem der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Gastland dringend empfohlen!
Wie hoch deine Lebenshaltungskosten im Ausland sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Dauer deines Auslandsaufenthaltes, die Voraussetzungen in deinem Zielland und dein eigener Anspruch bzw. Lebensstandard.
Mögliche anfallende Kosten:
Du bist EU-Bürger*in? Dann benötigst du für deine Einreise ins Gastland lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte checke vorab noch einmal das Ablaufdatum und erneuere deine Dokumente, falls erforderlich, vor deiner Abreise.
Du kommst aus einem Drittstaat und verfügst derzeit über ein Studienvisum für Deutschland? Dann halte Rücksprache mit dem International Office bzgl. der Visumsbestimmungen. Für den Aufenthalt in einigen Ländern ist, trotz Schengen-Abkommen, für Studierende aus bestimmten Staaten ein weiteres Visum erforderlich.
Bitte lass dir deine Ankunftsbescheinigung Confirmation of arrival von deiner Gasteinrichtung ausfüllen und unterschreiben. Lade dieses Dokument nach deiner Ankunft in die Mobility Online-Datenbank.
Nach deiner Ankunft an der Gasthochschule merkst du, dass ausgewählte Lehrveranstaltungen nicht stattfinden, mit einem Zeitplan kollidieren oder nicht deinen Erwartungen entsprechen? Kein Problem, denn im "during mobility" Teil deines Learning Agreements kannst du Änderungen vornehmen.
Bitte schreibe eine E-Mail an dein International Office, um die Vorgehensweise abzustimmen.
Eine Änderung der Finanzierungsvereinbarung Grant Agreement wird vorgenommen, wenn sich deine Aufenthaltszeit deutlich verlängert.
Wenn du deine Aufenthaltszeit um bis zu einem weiteren Semester (max. ein Semester Förderung möglich) verlängern möchtest, dann wende dich per E-Mail an das International Office.
Du hast während deines Aufenthaltes ein spezielles Anliegen?
Du möchtest nach deinem Aufenthalt ein Feedback zu deinen Erlebnissen und Erfahrungen geben oder diese gar mit anderen Studierenden teilen?
Dann melde dich bei deiner Koordinatorin im International Office oder bei den von uns empfohlenen Anlaufstellen! Wir freuen uns auf deinen Bericht, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge!
Alle Prüfungsleistungen, die du im Ausland erbracht hast, werden anerkannt. Dein Prüfungsamt und dein*e Professor*in entscheiden, ob als Äquivalenz-, Wahlpflicht- oder Zusatzleistung.
Auch Zusatzleistungen werden in der Leistungsbescheinigung bzw. im Abschlusszeugnis aufgeführt. Sie haben keine Auswirkungen auf die im Studium zu erbringenden Leistungspunkte oder den Notendurchschnitt.
Nach Beendigung deines Auslandsaufenthaltes stellst du beim Prüfungsausschuss der Fakultät einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Ob ein formloser Antrag genügt oder ein Formular ausgefüllt werden muss, erfährst du von deinem zuständigen Prüfungsamt.
Eine Empfehlung zur Notenumrechnung findest du hier.
Bitte lade nach Abschluss des Anerkennungsprozesses eine aktuelle Bescheinigung aller bisher erbrachten Studienleistungen, welche die im Ausland erbrachten Studienleistungen ebenfalls beinhaltet, in der Mobility Online Datenbank hoch.
Dein Erasmus-Aufenthalt neigt sich dem Ende? Dann wird es Zeit sich um einige formelle Dinge zu kümmern, denn nach deiner Rückkehr sind einige Dokumente beim International Office einzureichen.
Bitte lade diese Dokumente nach deiner Ankunft in Deutschland in die Mobility Online-Datenbank.
Bei Vorliegen aller Nachweise und Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Auszahlung der zweiten Erasmus-Rate. Wenn du weniger als 20 ECTS aus dem Auslandssemester nachweisen kannst, behalten wir uns vor, Teile oder den vollständigen Erasmus-Mobilitätszuschuss einzubehalten bzw. zurückzufordern.
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
