Wissenswertes zum Erasmus+ Programm
... ist ein Programm der Europäischen Union für Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugend und Sport. Das Erasmus-Programm fördert u. a. die Mobilität von Studierenden, Mitarbeitern*innen und Dozenten*innen. Die aktuelle Laufzeit ist von 2021 – 2027. Informationen zu Erasmus+

Es gibt drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1 – Mobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen

Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral – durch Nationale Agenturen – als auch zentral – durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission – organisiert.
Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für Erasmus+ wahr.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
+49 800 2014 020
erasmus@daad.de
www.eu.daad.de
Im Zentrum von Erasmus+ stehen die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und die transnationale Zusammenarbeit. Im Hochschulbereich trägt das Programm bei zur Erreichung:
- der Ziele der Strategie Europa 2020, einschließlich des Kernziels im Bereich Bildung
- der nachhaltigen Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern
- der Förderung der europäischen Werte gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union
Weiterhin trägt Erasmus+ dazu bei,
- die Auslandsmobilität in allen Studienzyklen in Deutschland zu erhöhen
- die Attraktivität Deutschlands als Wissenschaftsstandort zu erhöhen
- dass sich dt. Hochschulen mit ausländischen Partnern vernetzen
- die Reputation und Sichtbarkeit der deutschen Hochschulen zu stärken
- künftige Fach- und Führungskräfte sowie Absolventen*innen für Graduiertenstudiengänge zu gewinnen
- die Internationalisierung an den Hochschulen zu erhöhen
Erasmus an der TU Ilmenau

Erasmus-Hochschulkoordinatorin: Sophia Siegfried
Erasmus ID Code: D ILMENAU01
Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027 (ECHE) - (Projekt Nr.: 101009330)
PIC: 999575204
OID: E10207876
Erasmus+ Charta für Studierende
Erklärung zur Erasmus Hochschulpolitik (EPS)
Link zur EU - Kommission Brüssel
Aktuelle Erasmus-Kooperationen der TU Ilmenau
Kommt ein Erasmus-Aufenthalt für mich in Frage?
Wenn du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist und noch Studienleistungen erbringen musst (ECTS-Punkte zum Erreichen des Abschlusses offen hast), kannst du dich für einen Erasmus-Mobilitätszuschuss bewerben.
Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Drittstaatsangehörige am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus-Zuschuss in Anspruch nehmen.
Im Erasmus-Programm werden zwei Arten von Studierendenmobilität (SM) gefördert:
Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP)
Grundsätzlich müssen die entsendende und die aufnehmende Hochschule im Besitz einer für die Maßnahme relevanten und gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein.
Für eine Förderung eines Auslandsstudiums (SMS) müssen zudem Heimat- und Gasthochschule ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement abgeschlossen haben. Neben der Anzahl der Plätze und der möglichen Aufenthaltsdauer wird in der Kooperationsvereinbarung auch das Studienfach, in dem ausgetauscht werden kann, vereinbart. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Einrichtungen, von ihren Erasmus-Gaststudierenden keine Studiengebühren zu erheben.
Als eingeschriebene*r Studierende*r der TU Ilmenau kannst du dich für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben. Eine Teilnahme/ Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich.
Jede Gasthochschule fordert mindestens ein B1- oder B2-Level der dortigen Unterrichtssprache. Eine Übersicht der Unterrichtssprache und Anforderung findest du in der Übersicht unserer Partnereinrichtungen.
Um deine aktuellen Sprachkenntnisse gegenüber der Gasthochschule nachzuweisen, kannst du ein erhaltenes Zertifikat einreichen oder das Formular des DAAD nutzen. Bitte achte darauf, dass der Nachweis nicht älter als zwei Jahre ist!
Neben der Unterrichtssprache solltest du mindestens über Grundkenntnisse (A1-Level) in der entsprechenden Landessprache verfügen. Dies erleichtert dir die Kommunikation und das Leben vor Ort.
Mit Erasmus+ kannst du während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Promotion
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2 – 12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika im europäischen Ausland von je 2 – 12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Die in der jeweiligen Studienphase durch LLP-ERASMUS (SMS und/oder SMP) geförderten Monate werden auf die 12 Monate je Phase in Erasmus+ angerechnet, die Berechnung beginnt nicht komplett neu.
Bitte beachte die Semesterdaten der Partnereinrichtungen. Semesterbeginn ist in der Regel Anfang / Mitte September bzw. Januar / Februar!
Welche Vorteile hat ein Erasmus-Studienaufenthalt (SMS) für mich?

Wo kann ich hin?
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Zusätzlich zu den genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig.
Hier findest du die aktuelle Liste der Erasmus-Partnereinrichtungen und Kontaktverantwortlichen unserer Universität.
Du hast eine Beeinträchtigung und bist dir unsicher, ob deine favorisierte Einrichtung deinen Anforderungen entspricht? Dann suche die Einrichtung in der Inclusive Mobility-Datenbank und finde mehr über die Ausstattung und Unterstützungsmöglichkeiten heraus!
Du möchtest wissen, wo andere Studierende der TU Ilmenau den Erasmus-Studienaufenthalt verbracht und was sie dort spannendes erlebt haben? Dann lies hier und überzeuge dich selbst!



















Welche Förderung kann ich erhalten?
Aktuell gelten folgende Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die TU Ilmenau fördert deine Aufenthaltszeit im Gastland zu Studienzwecken. Der endgültige Zuschuss berechnet sich anhand deiner bestätigten bzw. anerkannten Aufenthaltsdauer.
Eine Förderung von Erasmus-Studierenden (SMS und SMP) ohne Stipendium ist möglich („Zero Grants/LABEL“-Studierende). Diese Studierenden müssen alle Erasmus-Förderbedingungen erfüllen und können dann von allen Vorzügen des Programms (z. B. Befreiung von Studiengebühren im Gastland) profitieren.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus-Programm (Austauschplatz und finanzielle Förderung) besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Plätzen und Fördermitteln behalten wir uns vor, dass wir eine Auswahl treffen.
Der Erasmus-Mobilitätszuschuss stellt eine Beihilfe dar und ist keinesfalls ein Vollstipendium. Du solltest damit die Mehrkosten tragen, welche aufgrund deines Auslandsaufenthaltes anfallen. Der Zuschuss deckt nicht die Kosten, welche du ohnehin an der TU Ilmenau tragen musst.
Als Erasmus-Student*in bist du von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Während des Auslandsaufenthaltes bist du weiterhin an der TU Ilmenau eingeschrieben und daher zur Zahlung unseres Semesterbeitrages verpflichtet.
Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für den Gebrauch von Materialien gelten nicht als Studiengebühren.
Wenn du für deine Reise ins Gastland umweltschonende, nachhaltige Verkehrsmittel nutzt, kannst du von uns einen Zuschuss erhalten. Hierzu zählen wir Fahrten mit Bahn, Bus oder die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten (mehrere Personen im Auto). Wir gewähren einen Bonus von 50,00 Euro und zahlen den Mobilitätszuschuss für bis zu vier zusätzliche Reisetage.
z.B. Du nutzt den Zug und benötigst für deine Hin- und Rückreise zwei Reisetage. Dann fördern wir deine "grüne Reise" mit 50,00 Euro + 2 Tage á 15-20 € (abhängig vom Zielland) = 80,00 bis 90,00 Euro (einmalig)
Wenn eine der genannten Eigenschaften auf dich zutrifft, sprich dein International Office gern an und sichere dir eine zusätzliche monatliche Förderung während deines Erasmus-Studienaufenthaltes.
Zielgruppe | Förderkriterien | Nachweise | Art der Förderung |
---|---|---|---|
Erwerbstätige Studierende | - Ausübung 6 Monate vor Mobilitätsbewerbung bis zum Antritt der Mobilität - Nettoverdienst über 450,00 und unter 850,00 €/Monat (mehrere Tätigkeiten werden addiert) - Tätigkeit wird während Mobilität nicht fortgeführt (pausiert oder gekündigt) - selbstständige Tätigkeit ausgeschlossen | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular Bestätigung vom Arbeitgeber | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Erstakademiker*innen | - Eltern oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule - Meisterbrief = kein akadem. Abschluss - im Ausland absolvierte Studiengänge, die in Deutschland nicht anerkannt werden, zählen als akadem. Abschluss | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular Bestätigung Eltern | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Studierende, die mit Kind(ern) ins Gastland reisen | - mindestens ein eigenes Kind wird mitgenommen - Förderhöhe unabhängig von der Anzahl der Kinder | Ehrenwörtliche Erklärung + Geburtsurkunde und Reiseunterlagen | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung | - finanzieller Mehrbedarf im Ausland aufgrund chronischer Erkrankung | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular ärztliche Bestätigung | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Studierende mit einer Behinderung | - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | Ehrenwörtliche Erklärung + Schwerbehindertenausweis oder amtlicher Bescheid | Long term: 250,00 €/Monat Short term: 5-14 Tage: einmalig 100,00 € 15-30 Tage: einmalig 150,00 € |
Nicht nur der NA DAAD, sondern auch der TU Ilmenau ist es ein Anliegen, Studierende mit Erasmus+ Mitteln zu fördern und eine Auslandsmobilität zu ermöglichen, die körperliche, gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen haben.
Wenn du dich für einen Erasmus-Aufenthalt entscheidest, können wir einen Antrag bei der NA DAAD auf Übernahme der auslandsbedingten Mehrkosten stellen. Die Bewilligungssumme beruht dann auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und erfolgt nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht finanzieren. Ein Antrag sollte spätestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen.
Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte | |||
Zielgruppe | Förderkriterien | Nachweise | Art der Förderung |
Studierende, die mit Kind(ern) reisen | - eigene(s) Kind(er) reisen mit ins Ausland - Deckung der auslandbedingten Mehrkosten aufgrund der Mitnahme | - Geburtsurkunde - Reiseunterlagen des Kindes | max. 15.000 €/Semester bzw. max. 30.000 €/Studienjahr |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung | - Vorliegen einer chronischen Erkrankung oder - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | - Schwerbehindertenausweis/ Bescheid Landessozialamt - ärztliches Attest | max. 15.000 €/Semester bzw. max. 30.000 €/Studienjahr |
Realkostenantrag für vorbereitende Reisen | |||
Studierende, die mit Kind(ern) reisen | - Studierende, die planen ihr Kind während des Auslandsaufenthaltes mitzunehmen - Erkundung der Umstände vor Ort vor Antritt der Mobilität | - Absichtserklärung Mitnahme Kind - Geburtsurkunde | max. 15.000 €/ Mobilität |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung | - finanzieller Mehrbedarf aufgrund chron. Erkrankung oder - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | - Schwerbehindertenausweis/ Bescheid Landessozialamt - ärztliches Attest | max. 15.000 €/ Mobilität |
Neben dem Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses kannst du einen Antrag auf Auslands-BaföG beim zuständigen BaföG-Amt stellen.
Wie kann ich mich bewerben?
1 Jahr vor dem Aufenthalt: Kontaktiere die*den entsprechende*n Kontaktverantwortlichen der TU Ilmenau und erhalte detaillierte Angaben zum gewünschten Austauschplatz, Auswahlbedingungen oder erforderliche Voraussetzungen.
Bewirb dich anschließend für den Austauschplatz bei deiner Kontaktperson. Diese Person entscheidet über die Vergabe der Plätze.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind bei der oder dem Kontaktverantwortlichen einzureichen:
- formloses Bewerbungsschreiben/ Motivation
- tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen
- Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse (hier kannst du das DAAD-Sprachzertifikat nutzen)
Die oder der Kontaktverantwortliche wählt die Kandidaten*innen nach folgenden Kriterien aus:
- Studienleistungen
- Motivation
- erforderliche Sprachkenntnisse
Du solltest etwa ein Jahr vor deinem geplanten Aufenthalt mit der Planung beginnen und dich bei der oder dem Kontaktverantwortlichen an der TU Ilmenau melden.
Jede Gasteinrichtung hat unterschiedliche Bewerbungstermine. Solange dein Wunschplatz noch verfügbar ist und die Deadline an der Wunscheinrichtung noch nicht abgelaufen ist, kannst du dich gern für das Austauschsemester bewerben.
Du wurdest für einen Erasmus-Aufenthalt (SMS) ausgewählt? Dann melde dich bei Franziska Albrecht vom International Office! Sie unterstützt dich und gibt wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen.
In der Regel ist eine Platzzusage durch die oder den Kontaktverantwortliche*n mit der Gewährung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses verbunden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bitte melde dich in unserer Erasmus-Datenbank an und lade deine Unterlagen hoch. Den Link erhältst du vom International Office.
- Nachweis der entsprechenden Unterrichtssprache (nicht älter als zwei Jahre) (hier kannst du ein DAAD-Sprachzertifikat einreichen)
- aktuelle Leistungsübersicht der TU Ilmenau
- Platzzusage der oder des Kontaktverantwortlichen
Das International Office informiert die Partnereinrichtungen über die nominierten Studierenden. Danach erhältst du eine E-Mail mit weiteren Instruktionen von der Gasthochschule.
Für eine ordnungsgemäße Registrierung an der Gasthochschule sind Bewerbungs-/ Anmeldeformulare auszufüllen. Der Anmeldeschluss ist in der Regel 4 Monate vor dem dortigen Semesterbeginn.
Während deines Erasmus-Aufenthaltes (SMS) belegst du Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 bis 30 ECTS pro Semester. Diese listest du in deinem Learning Agreement auf.
Mit den verantwortlichen Dozent*innen der TU Ilmenau und deinem Prüfungsamt klärst du im Vorfeld ab, welche der gewählten Lehrveranstaltungen als Äquivalenzleistungen anerkannt werden.
Bitte beachte, dass du in der Regel nicht Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der Gasteinrichtung auswählen kannst, da die Erasmus+ Inter-Institutional Agreements fachbezogen abgeschlossen werden.
Die Förderung der Sprachenkompetenz und des Spracherwerbs gehören im europäischen Bildungsprogramm Erasmus+ zu den leitenden Zielen. Die Europäische Kommission unterstützt daher Erasmus+ Teilnehmer*innen bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache.
Das System der Online-Sprachunterstützung (OLS) umfasst sowohl einen Sprachtest (vor und nach einer Mobilität) als auch einen Sprachkurs.
Nach erfolgter Auswahl erhältst du eine Einladung zu einem Sprachtest in der Arbeitssprache der Mobilität (Ausnahme: Muttersprachler). Den ersten Sprachtest absolvierst du vor der Mobilität und den zweiten Sprachtest nach der Mobilität. Nur der erste Sprachtest ist verpflichtend. Der Test misst und dokumentiert die Entwicklung deines Sprachstandes durch die Auslandsmobilität und gibt damit Rückschluss zu deinen Fähigkeiten. Insofern ist er kein Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung. Schließt du den Test vor der Mobilität mit dem Sprachniveau C2 ab, entfällt der Sprachtest nach der Mobilität.
Bevor du den ersten Sprachtest absolviert hast, kannst du (nach Interessensbekundung) weitere Sprachkurse in einer oder mehreren Landessprachen belegen. Das ist nicht mehr möglich, wenn du bereits einen Sprachkurs in der Arbeitssprache begonnen hast. Beispiel: Erasmus+ Studierende mit dem Ziel Belgien können – sofern frühzeitig angemeldet - können bis zu vier Sprachkurse gleichzeitig nutzen (Arbeitssprache: Englisch, Landessprachen: Deutsch, Flämisch, Französisch).
Was muss ich vor Anreise beachten?
Mit dem Abschluss eines Erasmus+ Grant Agreements bzw. der Gewährung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Als Erasmus+-Studierende*r verpflichtest du dich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Gastland zu sorgen.
Hinweis: Deine nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.
Bitte prüfe deinen Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland und schließe bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung ab!
Neben einer Krankenversicherung wird außerdem der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Gastland dringend empfohlen!
Wie hoch deine Lebenshaltungskosten im Ausland sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Dauer deines Auslandsaufenthaltes, die Voraussetzungen in deinem Zielland und dein eigener Anspruch bzw. Lebensstandard.
Mögliche anfallende Kosten:
- Unterkunft (Miete und Nebenkosten)
- Verpflegung (Lebensmittel und Getränke)
- Versicherung (Krankenversicherung, Zusatzversicherung(en))
- Bildung (Bücher, Lehrmaterialien, Semesterbeitrag)
- Telekommunikation (Internet, Telefon, Smartphone)
- Transportmittel (Bus, Bahn, U-Bahn)
- Freizeit, Sport, Kultur, Ausflüge
- Kleidung, Hygieneartikel, Körperpflege
Du bist EU-Bürger*in? Dann benötigst du für deine Einreise ins Gastland lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte checke vorab noch einmal das Ablaufdatum und erneuere deine Dokumente, falls erforderlich, vor deiner Abreise.
Du kommst aus einem Drittstaat und verfügst derzeit über ein Studienvisum für Deutschland? Dann musst du für die Reise ins Gastland kein erneutes Visum beantragen. Hier greift die REST-Richtlinie der EU. Diese vereinfacht (Kurz-)Mobilitäten für internationale Studierende mit Schengen-Visum. Die aufnehmende Einrichtung meldet dich bei den örtlichen Behörden an und beantragt dabei dein Mobilitätszertifkat. Dies erlaubt deinen Erasmus-Aufenthalt zu Studienzwecken im geplanten Zeitraum.
Wende dich bei Fragen an dein International Office!
- Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis) im Original und Kopie
- Versicherungsunterlagen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung, Rücktransport im Krankheitsfall), Europäische Krankenversicherungskarte
- persönliche Dokumente und Erasmus-Unterlagen in Papier- und digitaler Form (USB-Stick, Cloud, o.Ä.): Learning Agreement, Confirmation of arrival/registration, Mietvertrag, usw.
- Reiseunterlagen (Zug-, Bus-, Flugtickets)
- EC-Karte, Kreditkarte, evtl. Onlinebanking-fähiges Konto, Bargeld für einige Tage
- wichtige Adressen und Kontakte (Unterkunft, International Office Gasteinrichtung, usw.)
- Stecker-Adapter
- Kleidung entsprechend der klimatischen Bedingungen im Gastland (bitte beachte, dass es in einigen südlichen Ländern keine Heizung geben kann und die Temperaturen abends/nachts stark sinken können)
Wissenswertes während und nach dem Aufenthalt
Bitte lass dir deine Ankunftsbescheinigung Confirmation of arrival von deiner Gasteinrichtung ausfüllen und unterschreiben. Lade dieses Dokument in die Mobility Online-Datenbank, um die erste Erasmus-Rate zu erhalten.
Nach deiner Ankunft an der Gasthochschule merkst du, dass ausgewählte Lehrveranstaltungen nicht stattfinden, mit einem Zeitplan kollidieren oder nicht deinen Erwartungen entsprechen? Kein Problem, denn im "during mobility" Teil deines Learning Agreements kannst du Änderungen vornehmen.
Bitte schreibe eine E-Mail an deine Erasmus-Koordinatorin Franziska Albrecht, um die Vorgehensweise abzustimmen.
Eine Änderung der Finanzierungsvereinbarung Grant Agreement wird vorgenommen, wenn sich deine Aufenthaltszeit deutlich verlängert.
Wenn du deine Aufenthaltszeit um bis zu einem weiteren Semester (max. 12 Monate Förderung möglich) verlängern möchtest, dann wende dich per E-Mail an das International Office. Unter bestimmten Voraussetzung ist der Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses für weitere Monate möglich.
Du hast während deines Aufenthaltes ein spezielles Anliegen?
Du möchtest nach deinem Aufenthalt ein Feedback zu deinen Erlebnissen und Erfahrungen geben oder diese gar mit anderen Studierenden teilen?
Dann melde dich bei deiner Koordinatorin im International Office oder bei den von uns empfohlenen Anlaufstellen! Wir freuen uns auf deinen Bericht, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge!
Alle Prüfungsleistungen, die du im Ausland erbracht hast, können anerkannt werden. Dein Prüfungsamt und dein*e Professor*in entscheiden, ob als Äquivalenz- oder Zusatzleistung.
Auch Zusatzleistungen werden in der Leistungsbescheinigung bzw. im Abschlusszeugnis aufgeführt. Sie haben keine Auswirkungen auf die im Studium zu erbringenden Leistungspunkte oder den Notendurchschnitt.
Nach Beendigung deines Auslandsaufenthaltes stellst du beim Prüfungsausschuss der Fakultät einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Ob ein formloser Antrag genügt oder ein Formular ausgefüllt werden muss, erfährst du von deinem zuständigen Prüfungsamt.
Eine Empfehlung zur Notenumrechnung findest du hier.
Bitte lade nach Abschluss des Anerkennungsprozesses eine aktuelle Bescheinigung aller bisher erbrachten Studienleistungen, welche die im Ausland erbrachten Studienleistungen ebenfalls beinhaltet, in der Mobility Online Datenbank hoch.
Dein Erasmus-Aufenthalt neigt sich dem Ende? Dann wird es Zeit sich um einige formelle Dinge zu kümmern, denn nach deiner Rückkehr sind einige Dokumente beim International Office einzureichen.
- Confirmation of registration: Bitte nutze hierfür entweder den Vordruck der TU Ilmenau oder ein von der Gasteinrichtung bereitgestelltes Formular. Bitte beachte, dass die bescheinigte Aufenthaltszeit auch die Prüfungsphase mit einschließt.
- EU-Survey: Du erhältst hierfür eine Einladung zur Teilnahme an der Umfrage per E-Mail.
- Erfahrungsbericht: Bitte schildere deine Erfahrungen vor und während eines Aufenthaltes. Der Bericht sollte drei A4-Seiten nicht überschreiten.
- Transcript of Records: Bitte lass dir eine Bescheingung deiner im Ausland erbrachten Leistungen von deiner Gasteinrichtung ausstellen.
Bitte lade diese Dokumente nach deiner Ankunft in Deutschland in die Mobility Online-Datenbank hoch.
Bei Vorliegen aller Nachweise und Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Auszahlung der zweiten Erasmus-Rate. Wenn du weniger als 20 ECTS aus dem Auslandssemester nachweisen kannst, behalten wir uns vor, Teile oder den vollständigen Erasmus-Mobilitätszuschuss einzubehalten bzw. zurückzufordern.
Haftungsklausel für Erasmus+
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“