Wissenswertes zum Erasmus+ Programm

... ist ein Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es fördert u. a. die Mobilität von Studierenden, Dozenten*innen und Personal. Die aktuelle Laufzeit ist von 2021 – 2027.

Weiterführende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie bei
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
+49 800 2014 020
erasmus@daad.de
www.eu.daad.de

Die TU Ilmenau beteiligt sich derzeit an folgenden Leitaktionen:
KA1: KA103 Studierenden-/Personalmobilität und Praktikumsaufenthalte (über Konsortium) in Europa
KA107 Studierenden und Personalmobilität im Rahmen der International Credit Mobility

Erasmus+ weltweit an der TU Ilmenau
Erasmus-Hochschulkoordinatorin: Sophia Siegfried
Erasmus ID Code: D ILMENAU01
Erasmus Charter (ECHE): 29807-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
PIC: 999575204
OID: E10207876
Erasmus+ Charta für Studierende
Erklärung zur Erasmus Hochschulpolitik (EPS)
Link zur EU - Kommission Brüssel
Kommt ein Erasmus weltweit-Aufenthalt für dich in Frage?
Wenn du an der TU Ilmenau immatrikuliert bist, noch Prüfungsleistungen erbringen musst und es freie Plätze für deinen Studiengang an der entprechenden Partnerhochschule gibt, kannst du dich für das Erasmus+ weltweit-Programm beim verantwortlichen Hochschullehrer bewerben.
Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Drittstaatsangehörige am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus-Zuschuss in Anspruch nehmen. Eine Förderung für einen Aufenthalt im Heimatland ist nicht möglich.
Im Erasmus+ weltweit - Programm werden zwei Arten von Studierendenmobilität (SM) gefördert:
Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP)
Grundsätzlich müssen die entsendende und die aufnehmende Hochschule im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein. Das ist an der TU Ilmenau der Fall.
Für eine Förderung eines Auslandsstudiums (SMS) müssen zudem Heimat- und Gasthochschule ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement abgeschlossen haben. Neben der Anzahl der Plätze und der möglichen Aufenthaltsdauer wird in der Kooperationsvereinbarung auch das Studienfach, in dem ausgetauscht werden kann, vereinbart. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Einrichtungen, von ihren Erasmus-Gaststudierenden keine Studiengebühren zu erheben und die erbrachten Studienleistungen entsprechend anzuerkennen.
Als eingeschriebene*r Studierende*r der TU Ilmenau kannst du dich grundsätzlich ab dem zweiten Studienjahr im Bachelor bzw. ab dem ersten Studienjahr im Master für einen Erasmus+ weltweit-Aufenthalt bewerben. Eine Teilnahme/ Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich und hängt von der Anzahl der Plätze in der jeweiligen Studienphase ab.
Jede Gasthochschule fordert mindestens ein B1/B2-Level der dortigen Unterrichtssprache. In der Regel handelt es sich um Englisch.
Um deine aktuellen Sprachkenntnisse gegenüber der Gasthochschule nachzuweisen, kannst du ein gültiges Sprachzertifikat einreichen oder das Formular des DAAD nutzen. Die Abteilung Sprachen ist dir bei der Bestätigung deines Sprachlevels gern behilflich. Bitte achte darauf, dass der Nachweis nicht älter als zwei Jahre ist!
Neben der Unterrichtssprache solltest du über Grundkenntnisse (mindestens A1-Level) in der entsprechenden Landessprache verfügen. Dies erleichtert dir die Kommunikation und das Leben vor Ort.
Mit Erasmus+ weltweit kannst du je nach Verfügbarkeit während jeder Studienphase Aufenthalte in den Partnerländern absolvieren:
- je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Promotion
- Studienaufenthalte an einer Partnereinrichtung von mindestens 3 – 12 Monaten (auch mehrfach)
- Praktika an einer Partnereinrichtung von je 2 – 12 Monaten (auch mehrfach)
Bitte beachte die Semesterdaten der Partnereinrichtungen. Der Semesterbeginn differiert gegenüber unseren Semesterzeiten teilweise stark!
Wohin kannst du gehen?
Universitas Atma Jaya Yogjakarta (UAJY)
Prof. Martin Löffelholz
Medien- und Kommunikationswissenschaften
Sprachvoraussetzungen: B2 Englisch
Plätze: keine verfügbar
+++ Aufgrund der derzeitigen politischen Lage sind keine Austausche möglich +++
Nationale Forschungsuniversität Energetisches Institut Moskau
Prof. Hannes Töpfer / Diana Butters
Ingenieurinformatik / Elektrotechnik / Informationstechnik (Master)
Sprachvoraussetzung: B2 Englisch
Plätze: Sonderausschreibung für WS 22/23
Universität St. Petersburg (SPbU)
Prof. Kerstin Pezoldt
Wirtschaftsinformatik / Medienwirtschaft (Master)
Sprachvoraussetzung: B2 Russisch/Englisch
Plätze: Sonderausschreibung für WS 22/23
Elektrotechnische Universität "LETI" St. Petersburg
Prof. Matthias Hein
Elektrotechnik / Informationstechnik (Master)
Sprachvoraussetzung: B2 Englisch
Plätze: Sonderausschreibung für WS 22/23
Dr. Heiner Dintera
RCSE / CSP (Master)
Sprachvoraussetzung: B2 Englisch
Plätze: Sonderausschreibung für WS 22/23
Für das Projekt ab 2020 stehen noch insgesamt 3 Plätze für alle Universitäten zur Verfügung (hier findet ein Gesamtbewerbungsprozess über alle Partnerhochschulen statt).








Welche Förderung kannst du erhalten?
Aktuell gelten für alle Partnerländer folgende Förderraten für Studienaufenthalte (SMS) / Praktikaaufenthalte (SMP):
monatliche Aufenthaltsrate: 700 Euro
Reisekostenzuschuss: je nach Entfernung zur Partneruniversität (siehe nächster Tab)
Die TU Ilmenau fördert zunächst 80 % der Gesamtaufenthaltszeit im Gastland. Der endgültige Zuschuss berechnet sich anhand deiner bestätigten bzw. anerkannten Aufenthaltsdauer nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
Eine Aufenthaltsverschiebung (späte Anreise oder vorzeitige Abreise) hat eine Kürzung der Mittel zur Folge.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus-Programm (Austauschplatz und finanzielle Förderung) besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.
Die EU stellt in ihrem Erasmus+ -Programm für jede*n Geförderte*n einen Reisekostenzuschuss zur Verfügung. Dieser wird wie folgt ermittelt:
einfache Entfernung (lt. Distanzrechner) einmalige Reisekostenpauschale pro Teilnehmer*in
500 - 1.999 Kilometer 275 EUR
2.000 - 2.999 Kilometer 360 EUR
3.000 - 3.999 Kilometer 530 EUR
4.000 - 7.999 Kilometer 820 EUR
8.000 und mehr Kilometer 1.500 EUR
Hier geht es zum Distanzrechner der EU
Der Erasmus-Mobilitätszuschuss stellt eine Beihilfe zu den im Ausland anfallenden Mehrkosten dar und ist keinesfalls ein Vollstipendium. Der Zuschuss deckt in der Regel nicht alle Kosten vor Ort. Wer ein solches Vorhaben eingeht, muss dringend weitere Ressourcen (private oder Fördermittel) zum Einsatz bringen. Insbesondere in Ländern wie USA, ggf. Malaysia, Russische Föderation sind die Lebenshaltungskosten an den Studienorten mindestens so hoch wie in Deutschland wenn nicht sogar viel höher.
Gleiches gilt für den Reisekostenzuschuss (siehe voriger Tab), der lediglich eine Beihilfe zu den entstehenden Reisekosten darstellt, diese aber keinesfalls komplett abdecken muss.
Als Erasmus-Student*in bist du von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Während des Auslandsaufenthaltes bist du weiterhin an der TU Ilmenau eingeschrieben und daher zur Zahlung unseres Semesterbeitrages verpflichtet.
Vergleichbare Beiträge für Serviceangebote der Partnerhochschulen, Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für den Gebrauch von Materialien gelten nicht als Studiengebühren.
Social Top-up: Zusätzliche Mittel für Studierende mit Behinderung (ab GdB 30)
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 können ein Top-up in Höhe von 200 Euro pro Monat erhalten. Der GdB muss gegenüber dem International Office nachgewiesen werden.
Fördermittel für Schwerbehinderte (ab GdB 50)
Nicht nur der NA DAAD, sondern auch der TU Ilmenau ist es ein Anliegen, stark beeinträchtigte Studierende mit Erasmus+ Mitteln zu fördern und eine Auslandsmobilität zu ermöglichen.
Wenn du dich für einen Erasmus-Aufenthalt entscheidest, stellen wir für dich einen Antrag bei der NA DAAD. In diesem listen wir den mit deiner Auslandsmobilität verbundenen finanziellen Mehrbedarf auf. Die Bewilligung beruht dann auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und erfolgt nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk usw.) nicht finanzieren.
Ein Antrag sollte spätestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen, deshalb solltest rechtzeitig vorher auf dein International Office zukommen.
Der GdB muss gegenüber dem International Office nachgewiesen werden.
Du hast ein oder mehrere Kind(er) und möchtest nicht auf einen Erasmus+ Aufenthalt (SMS) verzichten?
Wir unterstützen deine Aktivität durch ein zusätzliches Social Top-up von 200,00 Euro pro Monat.
Die Mitnahme deines/-er Kindes/-er belegst du gegenüber dem International Office durch Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise. Die Auszahlung erfolgt in der Regel erst nach dem Aufenthalt.
Die Möglichkeiten besprichst du mit deiner Koordinatorin und dem entsprechenden Kooperationsverantwortlichen.
Neben dem Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses kannst du dich für weitere (Förder-) Möglichkeiten bewerben.
Wenn du Inlands-BaföG erhältst, kannst du einen Antrag auf Auslands-BaföG beim zuständigen BaföG-Amt stellen. Sei dir im Klaren, dass jeder Zuschuss über 300€ beim Auslands-BAföG gegengerechnet wird.
Außerdem kannst du dich beim International Office für eine Zuwendung im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft bewerben. (siehe Intranet)
Wie kannst du dich bewerben?
1 Jahr vor dem Aufenthalt: Kontaktiere die*den entsprechende*n Kooperationsverantwortliche*n der TU Ilmenau und erhalte detaillierte Angaben zum gewünschten Austauschplatz, Auswahlbedingungen, Bewerbungsdeadlines sowie erforderlichen Voraussetzungen oder frag im International Office deiner Hochschule.
Indonesien:
Universitas Atma Jaya Yogjakarta
Prof. Martin Löffelholz
Malaysia:
Universiti Teknologi Malaysia
Prof. Jens Haueisen
Russland:
ITMO University
Prof. Thomas Hannapel
Kazan National Research Technical University
Dr. Heiner Dintera
National Reserach University
Moscow Power Engineering Institute "MPEI"
Prof. Hannes Töpfer
Saint Petersburg Electrotechnical
University "LETI"
Prof. Matthias Hein
St. Petersburg State University
Prof. Kerstin Pezoldt
Ukraine:
Lviv Polytechnical National University
Dr. Rostyslav Mastylo
National University "Zaporizhzhia Polytechnic" (NUZP)
Dr. Karsten Henke
USA:
University of Central Florida
Dr. Andreas Schwarz
Vietnam:
Thai Nguyen University of Technology
Prof. Horst Puta emer.
Für weitere Fragen zum Stipendium kontaktiere
Corinna Wedekind
Telefon 69 1736
Bewirb dich anschließend für einen Austauschplatz bei deiner Kontaktperson zu folgenden Deadlines
15. Januar für einen Aufenthalt im darauffolgenden Wintersemester
15. Juni für einen Aufenthalt im darauffolgenden Sommersemester
Eine Kommission bestehend aus Kooperationsverantwortlichen beider Partnereinrichtungen entscheidet über die Vergabe der Plätze.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind bis zur entsprechenden Deadline bei der/dem Kontaktverantwortlichen einzureichen:
- formloses Bewerbungsschreiben/ Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen
- Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse der Lehrsprache bzw. Arbeitssprache (siehe Übersicht Austauschmöglichkeiten)
Die Auswahl der potentiellen Geförderten erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Studienleistungen und Studienfortschritt
- Motivation
- erforderliche Sprachkenntnisse
Sind zu viele Bewerber*innen auf wenige Plätze vorhanden, wird über eine Rankingliste den vordersten Plätzen der Vorrang gegeben. Wer abgelehnt werden muss, kann es entweder im Folgesemester erneut versuchen oder eine unserer weiteren Austauschmöglichkeiten wählen.
Nach Auswahl erhält das International Office eine Mitteilung des Kooperationsverantwortlichen über die Rankingliste. Eine Auswahl bedeutet gleichzeitig, dass du eine Platzzusage erhältst sowie die Aufforderung, dich für das Erasmus+ weltweit-Stipendium in unserer Datenbank zu bewerben. Dafür wird der Kooprerationsverantwortliche der TU Ilmenau eine entsprechende Nominierungsinformation an das International Office senden, in der deine E-Mailadresse mitgeteilt wird.
Gleichzeitig wird das International Office deine Nominierung an die Partnereinrichtung senden mit der Bitte, dich mit allen Anmelde-/Bewerbungsinformationen für die Gasteinrichtung zu versorgen.
Kontaktiere für alle Organisationsfragen allgemeinFranziska Rau und für Fragen zum Erasmus+ weltweit-Stipendium corinna.wedekind@tu-ilmenau.de vom International Office sowie bei fachlichen Fragen den/die entsprechende*n Koordinator*in! Sie unterstützen dich und geben wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen.
In der Regel ist eine Platzzusage durch die/den Kontaktverantwortliche*n mit der Gewährung eines Erasmus+ weltweit-Mobilitätszuschusses verbunden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bitte melde dich in unserer Erasmus-Datenbank an und lade deine Unterlagen hoch. Den Link erhältst du vom International Office.
Die Datenbank überprüft im Hintergrund, ob du immatrikuliert bist. Beantworte bitte alle Kategorien wahrheitsgemäß, die Förderunterlagen werden aus deinen Angaben entsprechend erzeugt.
Das International Office informiert die Partnereinrichtungen über die nominierten Studierenden. Danach erhältst du eine E-Mail mit weiteren Instruktionen von der Gasthochschule.
Für eine ordnungsgemäße Registrierung an der Gasthochschule gibt es Bewerbungs-/ Anmeldeprocedere. Die entsprechenden Eckdaten erhältst du von der jeweiligen Gasteinrichtung. Folge den darin angegebenen Anmelderichtlinien.
Für Rückfragen steht dir corinna.wedekind@tu-ilmenau.de gern zur Verfügung.
Während deines Erasmus+ weltweit-Aufenthaltes (SMS) belegst du Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Credits pro Semester. Diese listest du in deinem Learning Agreement auf, welches dir über unsere Datenbank zur Verfügung gestellt wird.
Mit den verantwortlichen Dozent*innen der TU Ilmenau und deinem Prüfungsamt klärst du im Vorfeld ab, welche der gewählten Lehrveranstaltungen als Äquivalenzleistungen anerkannt werden bzw. welche Leistungen entsprechend eingebracht werden können.
Bitte beachte, dass du in der Regel nicht aus dem gesamten Lehrangebot der Gasteinrichtung Lehrveranstaltungen auswählen kannst, da die Erasmus+ weltweit Inter-Institutional Agreements fachbezogen abgeschlossen werden.
Über das Stipendium wird mit dem International Office deiner Hochschule eine Fördervereinbarung (Grant Agreement) geschlossen. Die Auszahlung des Stipendiums folgt bestimmten Kriterien, die zur Unterschriftslegung im International Office eingehend besprochen werden. Stipendiaten sind zur Rückzahlung der Geldmittel angehalten, folgen Sie den Vereinbarungen nicht. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Was musst du vor Anreise beachten?
Mit dem Abschluss eines Erasmus+ Grant Agreements bzw. der Gewährung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Als Erasmus+-Studierende*r verpflichtest du dich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Gastland zu sorgen.
Hinweis: Bitte prüfe deinen Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland und schließe bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung ab!
Neben einer Krankenversicherung wird außerdem der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Gastland dringend empfohlen! Darüber hinaus sollte dem Versicherer die Frage nach Leistungen im Pandemiefall gestellt werden.
Zur Vorsorge deiner Gesundheit und Reduzierung der Kosten während des Aufenthaltes empfehlen wir dir:
- Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Zahnarzt, Gynäkologe) noch in Deutschland zu machen
- deinen Hausarzt nach nötigen Impfungen zu fragen; wer in gefährdete Gebiete (z.B. Malariagebiete) reisen möchte, gibt das bitte gesondert an
- Zahnreparaturen noch vor Start erledigen zu lassen
- bei chronischen Erkrankungen u.ä. eine Durchführung des Aufenthalts grundsätzlich mit dem Arzt abzustimmen
Wie hoch deine Kosten im Ausland sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Dauer deines Auslandsaufenthaltes, die Voraussetzungen in deinem Zielland und dein eigener Anspruch bzw. Lebensstandard.
Mögliche anfallende Kosten:
- Visum und Nebengebühren
- Transportmittel (Bus, Bahn, U-Bahn usw.)
- Unterkunft (Miete und Nebenkosten)
- Verpflegung (Lebensmittel und Getränke)
- Versicherung (Krankenversicherung, Zusatzversicherung(en))
- Bildung (Bücher, Lehrmaterialien, Semesterbeitrag etc.)
- Telekommunikation (Internet, Telefon, Smartphone)
- Freizeit, Sport, Kultur, Ausflüge
- Kleidung, Hygieneartikel, Körperpflege
Bitte beachte, dass du im Krankheits- oder Unfallfall in der Regel mit den Kosten in Vorleistung gehen musst, die du dir dann über deinen Versicherer zurück holen kannst.
Kontaktiere ehemalige Outgoer oder suche dir Reiseberichte; sie erzählen und empfehlen dir meist die günstigsten Gelegenheiten und schmackhaftesten Alternativen.
- Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis) im Original und Kopie; ggf. Online-Kopien auf einem Laufwerk oder Stick
- Versicherungsunterlagen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung, Rücktransport im Krankheitsfall), ggf. Europäische Krankenversicherungskarte
- persönliche Dokumente und Erasmus-Unterlagen in Papier- und digitaler Form (USB-Stick, Cloud, o.Ä.): Learning Agreement, Confirmation of arrival/registration, Mietvertrag, usw.
- Reiseunterlagen (Zug-, Bus-, Flugtickets)
- EC-Karte, Kreditkarte, evtl. Onlinebanking-fähiges Konto, Bargeld für einige Tage
- wichtige Adressen und Kontakte (Unterkunft, International Office Gasteinrichtung, usw.)
- Stecker-Adapter
- Kleidung entsprechend der klimatischen Bedingungen im Gastland (bitte beachte, dass es in einigen südlichen Ländern keine Heizung geben kann und die Temperaturen abends/nachts stark sinken können)
Wissenswertes während und nach dem Aufenthalt
Nach deiner Ankunft an der Gasthochschule merkst du, dass ausgewählte Lehrveranstaltungen nicht stattfinden, mit einem Zeitplan kollidieren oder nicht deinen Erwartungen entsprechen? Kein Problem, denn im "during mobility" Teil deines Learning Agreements kannst du Änderungen vornehmen.
Diesen Teil findest du normalerweise in deinen Bewerberaccount für das Stipendium.
Bitte schreib eine E-Mail an deine Erasmus-Koordinatorin Corinna Wedekind, um die Vorgehenweise abzustimmen.
Eine Änderung der Finanzierungsvereinbarung Grant Agreement wird vorgenommen, wenn sich deine Aufenthaltszeit deutlich (mehr als 5 Tage) verändert. Du bist jederzeit verpflichtet, Änderungen an der Aufenthaltszeit unverzüglich an deine Kontaktperson per E-Mail mitzuteilen.
Verlängerung von Aufenthalten mit einer Weiterförderung im Erasmus+ weltweit-Programm sind nur mit Abstimmung des Kooperationsverantwortlichen möglich!
Hast Du massive Probleme mit der Durchführung des Programms? Sind Dir einige Dinge noch unklar oder brauchst Du Hilfe bei der Bewältigung Deiner Aufgaben?
Dann kannst Du Dich vertrauensvoll an Deine Koordinatorin wenden oder die von uns empfohlenen Anlaufstellen kontaktieren.
Dein Erasmus-Aufenthalt neigt sich dem Ende? Dann wird es Zeit sich um einige formelle Dinge zu kümmern, denn nach deiner Rückkehr sind einige Dokumente beim International Office einzureichen.
- Confirmation of registration: Bitte nutze hierfür den Vordruck der TU Ilmenau, den du von Corinna Wedekind erhalten hast. Das Unterschriftsdatum MUSS dem Datum des letzten Aufenthaltstages entsprechen!
- EU-Survey: Du erhältst hierfür eine Einladung zur Teilnahme an der Umfrage per E-Mail ca. 1 Monat vor Beendigung deiner Förderzeit.
- Transcript of Records: Bitte lass dir eine Bescheingung deiner im Ausland erbrachten Leistungen von deiner Gasteinrichtung ausstellen. Bitte beachte, dass die bescheinigte Aufenthaltszeit auch die Prüfungsphase mit einschließt.
- EU-recognition report: ca. 1 Monat nach Beendigung deiner Förderzeit erhältst du noch einen Fragebogen zur Anerkennung deiner Leistungen, wenn du im EU-survey die Frage der Anrerkennung mit NEIN beantwortet hast. Bitte fülle es soweit aus wie du kannst.
Bitte sende die Dokumente CONFIRMATION OF REGISTRATION und TRANSCRIPT OF RECORDS nach deiner Ankunft in Deutschland per E-Mail an deine Erasmus+ weltweit-Koordinatorin Corinna Wedekind.
Bei Vorliegen aller Nachweise und Erfüllung aller Vorgaben erfolgt die Auszahlung der zweiten Erasmus-Rate.
Alle Prüfungsleistungen, die du im Ausland erbracht hast, können anerkannt werden. Dein Prüfungsamt und dein*e Professor*in entscheiden, ob als Äquivalenz- oder Zusatzleistung anerkannt wird.
Auch Zusatzleistungen werden in der Leistungsbescheinigung bzw. im Abschlusszeugnis (Diploma Supplement) aufgeführt. Sie haben keine Auswirkungen auf die im Studium zu erbringenden Leistungspunkte oder den Notendurchschnitt.
Nach Beendigung deines Auslandsaufenthaltes stellst du beim Prüfungsausschuss der Fakultät einen formlosen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen und legst dein aktuelles Learning Agreement und das Transcript of records bei.
Eine Empfehlung zur Notenumrechnung findest du hier.
Bitte sende nach Abschluss des Anerkennungsprozesses eine aktuelle Bescheinigung aller bisher erbrachten Studienleistungen, welche die im Ausland erbrachten Studienleistungen ebenfalls beinhaltet.