
Corinna Wedekind
DAAD-Programmkoordination/ Erasmus+ weltweit Koordinatorin/ Erasmus+ Personalaustausch
+49 3677 69-1736
Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau

... ist ein Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es fördert u. a. die Mobilität von Studierenden, Dozenten*innen und Personal. Die aktuelle Laufzeit ist von 2021 – 2027.

Weiterführende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie bei
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
+49 800 2014 020
erasmus@daad.de
www.eu.daad.de
DAAD: Jan_von_AllwördenDie TU Ilmenau beteiligt sich derzeit an folgenden Leitaktionen:
KA1: KA131 Studierenden-/Personalmobilität und Praktikumsaufenthalte (über Konsortium) in Europa
KA171 Studierenden und Personalmobilität im Rahmen der International Credit Mobility
International OfficeErasmus-Hochschulkoordinatorin: Sophia Siegfried
Erasmus ID Code: D ILMENAU01
Erasmus Charter (ECHE): 29807-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
PIC: 999575204
OID: E10207876
Erasmus+ Charta für Studierende
Erklärung zur Erasmus Hochschulpolitik (EPS)
Link zur EU - Kommission Brüssel
Wenn du an der TU Ilmenau immatrikuliert bist, noch Prüfungsleistungen erbringen musst und es freie Plätze für deinen Studiengang an der entprechenden Partnerhochschule gibt, kannst du dich für das Erasmus+ weltweit-Programm beim verantwortlichen Hochschullehrer bewerben (Seiten werden derzeit überarbeitet).
Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Drittstaatsangehörige am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus-Zuschuss in Anspruch nehmen. Eine Förderung für einen Aufenthalt im Heimatland ist nicht möglich.
Im Erasmus+ weltweit - Programm werden zwei Arten von Studierendenmobilität (SM) gefördert:
Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP)
Grundsätzlich müssen die entsendende und die aufnehmende Hochschule im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein. Das ist an der TU Ilmenau der Fall.
Für eine Förderung eines Auslandsstudiums (SMS) müssen zudem Heimat- und Gasthochschule ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement abgeschlossen haben. Neben der Anzahl der Plätze und der möglichen Aufenthaltsdauer wird in der Kooperationsvereinbarung auch das Studienfach, in dem ausgetauscht werden kann, vereinbart. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Einrichtungen, von ihren Erasmus-Gaststudierenden keine Studiengebühren zu erheben und die erbrachten Studienleistungen entsprechend anzuerkennen.
Als eingeschriebene*r Studierende*r der TU Ilmenau kannst du dich grundsätzlich ab dem zweiten Studienjahr im Bachelor bzw. ab dem ersten Studienjahr im Master für einen Erasmus+ weltweit-Aufenthalt bewerben. Eine Teilnahme/ Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich und hängt von der Anzahl der Plätze in der jeweiligen Studienphase ab.
Jede Gasthochschule fordert mindestens ein B1/B2-Level der dortigen Unterrichtssprache. In der Regel handelt es sich um Englisch.
Um deine aktuellen Sprachkenntnisse gegenüber der Gasthochschule nachzuweisen, kannst du ein gültiges Sprachzertifikat einreichen oder das Formular des DAAD nutzen. Die Abteilung Sprachen ist dir bei der Bestätigung deines Sprachlevels gern behilflich. Bitte achte darauf, dass der Nachweis nicht älter als zwei Jahre ist!
Neben der Unterrichtssprache solltest du über Grundkenntnisse (mindestens A1-Level) in der entsprechenden Landessprache verfügen. Dies erleichtert dir die Kommunikation und das Leben vor Ort.
Mit Erasmus+ weltweit kannst du je nach Verfügbarkeit während jeder Studienphase Aufenthalte in den Partnerländern absolvieren:
- je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Promotion
- Studienaufenthalte an einer Partnereinrichtung von mindestens 3 – 12 Monaten (auch mehrfach)
- Praktika an einer Partnereinrichtung von je 2 – 12 Monaten (auch mehrfach)
Bitte beachte die Semesterdaten der Partnereinrichtungen. Der Semesterbeginn differiert gegenüber unseren Semesterzeiten teilweise stark!
Dzemal Bijedic University of Mostar (UNMO)
International Office
Sprachvoraussetzungen: B2 Englisch
Plätze: auf Anfrage
International Office
International Office
International Office.kpezoldt
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unsplash_matveyYelkin
unsplash_evgeniyIvanovAktuell gelten für alle Partnerländer folgende Förderraten für Studienaufenthalte (SMS) / Praktikaaufenthalte (SMP):
monatliche Aufenthaltsrate: 700 Euro
Reisekostenzuschuss: je nach Entfernung zur Partneruniversität (siehe nächster Tab)
Die TU Ilmenau fördert zunächst 80 % der Gesamtaufenthaltszeit im Gastland. Der endgültige Zuschuss berechnet sich anhand deiner bestätigten bzw. anerkannten Aufenthaltsdauer nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
Eine Aufenthaltsverschiebung (späte Anreise oder vorzeitige Abreise) hat eine Kürzung der Mittel zur Folge.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus-Programm (Austauschplatz und finanzielle Förderung) besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.
Die EU stellt in ihrem Erasmus+ -Programm für jede*n Geförderte*n einen Reisekostenzuschuss zur Verfügung. Dieser wird wie folgt ermittelt:
Ihr Fahrtkostenzuschuss wird mit Hilfe des Distance Calculators der EU-Kommission berechnet. Die angezeigte Distanz enstpricht der Luftlinie bei einfacher Entfernung.
einfache Distanz | Betrag (= Hin-und Rückfahrt) | Green Travel
0 - 99 km | 28 € | 56 €
100 - 499 km | 211 € | 285 €
500 - 1999 km | 309 € | 417 €
2000 - 2999 km | 395 € | 535 €
3000 - 3999 km | 580 € | 785 €
4000 - 7999 km | 1.188 € | 1.188 €
8000 km und mehr | 1.735 € | 1.735 €
Der Erasmus-Mobilitätszuschuss stellt eine Beihilfe zu den im Ausland anfallenden Mehrkosten dar und ist keinesfalls ein Vollstipendium. Der Zuschuss deckt in der Regel nicht alle Kosten vor Ort. Wer ein solches Vorhaben eingeht, muss dringend weitere Ressourcen (private oder Fördermittel) zum Einsatz bringen. In manchen Ländern sind die Lebenshaltungskosten an den Studienorten mindestens so hoch wie in Deutschland wenn nicht sogar viel höher.
Gleiches gilt für den Reisekostenzuschuss (siehe voriger Tab), der lediglich eine Beihilfe zu den entstehenden Reisekosten darstellt, diese aber keinesfalls komplett abdecken muss.
Als Erasmus-Student*in bist du von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Während des Auslandsaufenthaltes bist du weiterhin an der TU Ilmenau eingeschrieben und daher zur Zahlung unseres Semesterbeitrages verpflichtet.
Vergleichbare Beiträge für Serviceangebote der Partnerhochschulen, Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für den Gebrauch von Materialien gelten nicht als Studiengebühren.
Wenn eine der genannten Eigenschaften auf dich zutrifft, sprich dein International Office gern an und sichere dir eine zusätzliche monatliche Förderung während deines Erasmus-Weltweit-Studienaufenthaltes.
Die hier dargestellten Förderraten gelten für long-term-Mobilitäten mit einer Dauer von 2 bis 6 Monaten.
Zielgruppe | Förderkriterien | Nachweise | Art der Förderung |
|---|---|---|---|
Erwerbstätige Studierende | - Ausübung 6 Monate vor Mobilitätsbewerbung bis zum Antritt der Mobilität | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular Bestätigung vom Arbeitgeber | Long term: Short term: |
Erstakademiker*innen | - Eltern oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular Bestätigung Eltern | Long term: Short term: |
Studierende, die mit Kind(ern) ins Gastland reisen | - mindestens ein eigenes Kind wird mitgenommen | Ehrenwörtliche Erklärung + Geburtsurkunde und Reiseunterlagen | Long term: Short term: |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung | - finanzieller Mehrbedarf im Ausland aufgrund chronischer Erkrankung | Ehrenwörtliche Erklärung + Formular ärztliche Bestätigung | Long term: Short term: |
Studierende mit einer Behinderung | - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | Ehrenwörtliche Erklärung + Schwerbehindertenausweis oder amtlicher Bescheid | Long term: Short term: |
Nicht nur der NA DAAD, sondern auch der TU Ilmenau ist es ein Anliegen, Studierende mit Erasmus+ Mitteln zu fördern und eine Auslandsmobilität zu ermöglichen, die körperliche, gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen haben.
Wenn du dich für einen Erasmus-Aufenthalt entscheidest, können wir einen Antrag bei der NA DAAD auf Übernahme der auslandsbedingten Mehrkosten stellen. Die Bewilligungssumme beruht dann auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und erfolgt nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht finanzieren. Ein Antrag sollte spätestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen.
| Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte | |||
| Zielgruppe | Förderkriterien | Nachweise | Art der Förderung |
Studierende, die mit Kind(ern) reisen | - eigene(s) Kind(er) reisen mit ins Ausland - Deckung der auslandbedingten Mehrkosten aufgrund der Mitnahme | - Geburtsurkunde - Reiseunterlagen des Kindes | max. 15.000 €/Semester bzw. max. 30.000 €/Studienjahr |
Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung | - Vorliegen einer chronischen Erkrankung oder - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | - Schwerbehindertenausweis/ Bescheid Landessozialamt - ärztliches Attest | max. 15.000 €/Semester bzw. max. 30.000 €/Studienjahr |
| Realkostenantrag für vorbereitende Reisen | |||
| Studierende, die mit Kind(ern) reisen | - Studierende, die planen ihr Kind während des Auslandsaufenthaltes mitzunehmen - Erkundung der Umstände vor Ort vor Antritt der Mobilität | - Absichtserklärung Mitnahme Kind - Geburtsurkunde | max. 15.000 €/ Mobilität |
| Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung | - finanzieller Mehrbedarf aufgrund chron. Erkrankung oder - Grad der Behinderung von 20 oder mehr | - Schwerbehindertenausweis/ Bescheid Landessozialamt - ärztliches Attest | max. 15.000 €/ Mobilität |
Neben dem Erhalt des Erasmus-Mobilitätszuschusses kannst du dich für weitere (Förder-) Möglichkeiten bewerben.
Wenn du Inlands-BaföG erhältst, kannst du einen Antrag auf Auslands-BaföG beim zuständigen BaföG-Amt stellen. Sei dir im Klaren, dass jeder Zuschuss über 300€ beim Auslands-BAföG angerechnet wird.
Außerdem kannst du dich beim International Office für eine Zuwendung im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft bewerben. (siehe Intranet)
1 Jahr vor dem Aufenthalt: Kontaktiere die*den entsprechende*n Kooperationsverantwortliche*n der TU Ilmenau und erhalte detaillierte Angaben zum gewünschten Austauschplatz, Auswahlbedingungen, Bewerbungsdeadlines sowie erforderlichen Voraussetzungen oder frag im International Office deiner Hochschule.
Bosnien-Herzegowina:
Dzemal Bijedic University of Mostar
Franziska Albrecht / International Office
Für weitere Fragen zum Stipendium kontaktiere
Corinna Wedekind
Telefon 69 1736
Bewirb dich anschließend für einen Austauschplatz bei deiner Kontaktperson zu folgenden Deadlines
15. Januar für einen Aufenthalt im darauffolgenden Wintersemester
15. Juni für einen Aufenthalt im darauffolgenden Sommersemester
Eine Kommission bestehend aus Kooperationsverantwortlichen beider Partnereinrichtungen entscheidet über die Vergabe der Plätze.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind bis zur entsprechenden Deadline bei der/dem Kontaktverantwortlichen einzureichen:
Die Auswahl der potentiellen Geförderten erfolgt anhand folgender Kriterien:
Sind zu viele Bewerber*innen auf wenige Plätze vorhanden, wird über eine Rankingliste den vordersten Plätzen der Vorrang gegeben. Wer abgelehnt werden muss, kann es entweder im Folgesemester erneut versuchen oder eine unserer weiteren Austauschmöglichkeiten wählen.
Nach Auswahl erhält das International Office eine Mitteilung des Kooperationsverantwortlichen über die Rankingliste. Eine Auswahl bedeutet gleichzeitig, dass du eine Platzzusage erhältst sowie die Aufforderung, dich für das Erasmus+ weltweit-Stipendium in unserer Datenbank zu bewerben. Dafür wird der Kooprerationsverantwortliche der TU Ilmenau eine entsprechende Nominierungsinformation an das International Office senden, in der deine E-Mailadresse mitgeteilt wird.
Gleichzeitig wird das International Office deine Nominierung an die Partnereinrichtung senden mit der Bitte, dich mit allen Anmelde-/Bewerbungsinformationen für die Gasteinrichtung zu versorgen.
Kontaktiere für alle Organisationsfragen allgemeinoutgoing@tu-ilmenau.de und für Fragen zum Erasmus+ weltweit-Stipendium erasmusworldwide@tu-ilmenau.de vom International Office sowie bei fachlichen Fragen den/die entsprechende*n Koordinator*in! Sie unterstützen dich und geben wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen.
In der Regel ist eine Platzzusage durch die/den Kontaktverantwortliche*n mit der Gewährung eines Erasmus+ weltweit-Mobilitätszuschusses verbunden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bitte melde dich in unserer Erasmus-Datenbank an und lade deine Unterlagen hoch. Den Link erhältst du nach Eingang der Nominierung durch den Projektverantwortlichen vom International Office.
Die Datenbank überprüft im Hintergrund, ob du immatrikuliert bist. Beantworte bitte alle Kategorien wahrheitsgemäß, die Förderunterlagen werden aus deinen Angaben entsprechend erzeugt.
Das International Office informiert die Partnereinrichtungen über die nominierten Studierenden. Danach erhältst du eine E-Mail mit weiteren Instruktionen von der Gasthochschule.
Für eine ordnungsgemäße Registrierung an der Gasthochschule gibt es ein Bewerbungs-/ Anmeldeprocedere. Die entsprechenden Eckdaten erhältst du von der jeweiligen Gasteinrichtung. Folge den darin angegebenen Anmelderichtlinien.
Für Rückfragen steht dir erasmusworldwide@tu-ilmenau.de gern zur Verfügung.
Während deines Erasmus+ weltweit-Aufenthaltes (SMS) belegst du Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Credits pro Semester. Diese listest du in deinem Learning Agreement auf, welches dir über unsere Datenbank zur Verfügung gestellt wird.
Mit den verantwortlichen Dozent*innen der TU Ilmenau und deinem Prüfungsamt klärst du im Vorfeld ab, welche der gewählten Lehrveranstaltungen als Äquivalenz- bzw. Ergänzungsleistungen anerkannt werden bzw. welche Leistungen entsprechend eingebracht werden können.
Bitte beachte, dass du in der Regel nicht aus dem gesamten Lehrangebot der Gasteinrichtung Lehrveranstaltungen auswählen kannst, da die Erasmus+ weltweit Inter-Institutional Agreements fachbezogen abgeschlossen werden.
Über das Stipendium wird mit dem International Office deiner Hochschule eine Fördervereinbarung (Grant Agreement) geschlossen. Die Auszahlung des Stipendiums folgt bestimmten Kriterien, die Dir über die Datembank entsprechend mitgeteilt werden. Stipendiaten sind zur Rückzahlung der Geldmittel angehalten, folgen Sie den Vereinbarungen nicht. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Mit dem Abschluss eines Erasmus+ Grant Agreements bzw. der Gewährung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Als Erasmus+-Studierende*r verpflichtest du dich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Gastland zu sorgen.
Hinweis: Bitte prüfe deinen Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland und schließe bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung ab!
Neben einer Krankenversicherung wird außerdem der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Gastland dringend empfohlen! Darüber hinaus sollte dem Versicherer die Frage nach Leistungen im Pandemiefall gestellt werden.
Zur Vorsorge deiner Gesundheit und Reduzierung der Kosten während des Aufenthaltes empfehlen wir dir:
- Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Zahnarzt, Gynäkologe) noch in Deutschland zu machen
- deinen Hausarzt nach nötigen Impfungen zu fragen; wer in gefährdete Gebiete (z.B. Malariagebiete) reisen möchte, gibt das bitte gesondert an
- Zahnreparaturen noch vor Start erledigen zu lassen
- bei chronischen Erkrankungen u.ä. eine Durchführung des Aufenthalts grundsätzlich mit dem Arzt abzustimmen
Wie hoch deine Kosten im Ausland sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Dauer deines Auslandsaufenthaltes, die Voraussetzungen in deinem Zielland und dein eigener Anspruch bzw. Lebensstandard.
Mögliche anfallende Kosten:
Bitte beachte, dass du im Krankheits- oder Unfallfall in der Regel mit den Kosten in Vorleistung gehen musst, die du dir dann über deinen Versicherer zurück holen kannst.
Kontaktiere ehemalige Outgoer oder suche dir Reiseberichte; sie erzählen und empfehlen dir meist die günstigsten Gelegenheiten und schmackhaftesten Alternativen.
Nach deiner Ankunft an der Gasthochschule merkst du, dass ausgewählte Lehrveranstaltungen nicht stattfinden, mit einem Zeitplan kollidieren oder nicht deinen Erwartungen entsprechen? Kein Problem, denn im "during mobility" Teil deines Learning Agreements kannst du Änderungen vornehmen.
Diesen Teil findest du normalerweise in deinen Bewerberaccount für das Stipendium.
Bitte schreib im Zweifelsfall eine E-Mail an deine Erasmus-Koordinatorin, um die Vorgehenweise abzustimmen.
Eine Änderung der Finanzierungsvereinbarung Grant Agreement wird vorgenommen, wenn sich deine Aufenthaltszeit deutlich (mehr als 5 Tage) verkürzt. Du bist jederzeit verpflichtet, Änderungen an der Aufenthaltszeit unverzüglich an deine Kontaktperson per E-Mail mitzuteilen.
Verlängerung von Aufenthalten mit einer Weiterförderung im Erasmus+ weltweit-Programm sind nur mit Abstimmung des Kooperationsverantwortlichen möglich!
Hast Du massive Probleme mit der Durchführung des Programms? Sind Dir einige Dinge noch unklar oder brauchst Du Hilfe bei der Bewältigung Deiner Aufgaben?
Dann kannst Du Dich vertrauensvoll an Deine Koordinatorin wenden oder die von uns empfohlenen Anlaufstellen kontaktieren.
Dein Erasmus-Aufenthalt neigt sich dem Ende entgegen? Dann wird es Zeit sich um formelle Dinge zu kümmern, denn nach deiner Rückkehr sind einige Dokumente beim International Office einzureichen.
Bitte lade die Dokumente CONFIRMATION OF REGISTRATION "departure" und TRANSCRIPT OF RECORDS nach deiner Ankunft in Deutschland in der Datenbank hoch.
Bei Vorliegen aller Nachweise und Erfüllung aller Vorgaben erfolgt die Auszahlung der zweiten Erasmus-Rate.
Alle Prüfungsleistungen, die du im Ausland erbracht hast, können anerkannt werden. Dein Prüfungsamt und dein*e Professor*in entscheiden, ob als Äquivalenz- oder Zusatzleistung anerkannt wird.
Auch Zusatzleistungen werden in der Leistungsbescheinigung bzw. im Abschlusszeugnis (Diploma Supplement) aufgeführt. Sie haben keine Auswirkungen auf die im Studium zu erbringenden Leistungspunkte oder den Notendurchschnitt.
Nach Beendigung deines Auslandsaufenthaltes stellst du beim Prüfungsausschuss der Fakultät einen formlosen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen und legst dein aktuelles Learning Agreement und das Transcript of records bei.
Eine Empfehlung zur Notenumrechnung findest du hier.
Bitte lade nach Abschluss des Anerkennungsprozesses eine aktuelle Bescheinigung aller bisher erbrachten Studienleistungen, welche die im Ausland erbrachten Studienleistungen ebenfalls beinhaltet.