Diese Website richtet sich an Wissenschaftler*innen. Studierenden empfehlen wir die we4you-Anreise-Website.

Überblick

Für alle ausländischen Wissenschaftler*Innen, Promovierenden, Studierenden und Sprachkursteilnehmer*innen an der TU Ilmenau ist die Ausländerbehörde des Ilmkreises in Arnstadt zuständig.

Da die Gültigkeitsdauer Ihres Visums im Reisepass begrenzt ist (siehe Gültigkeitsvermerk auf dem Visum) müssen Sie es erneuern bzw. einen daran anschließenden Aufenthaltstitel beantragen. Das Einreisevisum ist meist zwischen 3 und 6 Monaten gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie bei der Ausländerbehörde den „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ stellen und erhalten so einen dann länger gültigen Aufenthaltstitel zum Zwecke Ihres Aufenthaltes.

Dazu gilt es den "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis"  wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und einen Termin mit der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Wenn Sie zu dem Termin der Ausländerbehörde gehen, müssen Sie das Formular bereits ausgefüllt mitbringen!

Die Terminvereinbarung erfolgt aus Gründen der Verbindlichkeit normalerweise ausschließlich online. Gehen Sie zur Online Terminvergabe und buchen einen Termin. Achtung: Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde mit Ihrem Anliegen auf Grund der Kontaktbeschränkungen aktuell nur per E-Mail! Sie bekommen in der Antwort mitgeteilt, wie Sie weiter zu verfahren haben.

Die Ausländerbehörde hat normalerweise Servicezeiten im Akademischen Service Center (ASC) der TU Ilmenau im Mensa Gebäude. Hier wird in der Regel Ihr Gesprächstermin durchgeführt. So müssen Sie nicht nach Arnstadt reisen, wo die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises ihren Hauptsitz hat.

 

Halten Sie bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bitte folgende Unterlagen bereit:

  1. Pass mit Visum
  2. Arbeitsvertrag und / oder Immatrikulationsbescheinigung
  3. Nachweis einer Krankenversicherung
  4. Mietvertrag
  5. Meldebescheinigung, die nicht älter als 4 Wochen ist
  6. Finanzierungsnachweis
  7. ausgefülltes Antragsformular
  8. aktuelles Passfoto (bitte Vorgaben für Passbilder beachten, siehe Mustertafel im ASC - Breite: 35 mm, Höhe: 45 mm)

Die Punkte 4 bis 8 müssen Sie nur dann befolgen, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben werden.


Um Aufenthaltsprobleme zu vermeiden, lassen Sie bitte die Gültigkeit Ihres Passes rechtzeitig verlängern. In der Regel muss der Pass 3 Monate länger gültig sein als die Aufenthaltserlaubnis.

Weiterführende Informationen zur Einstellung von internationalen Mitarbeitenden finden Sie im Intranet der Universität.