Bibliotheksordnung der Universitätsbibliothek Ilmenau

Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau : Nr. 57/2009 vom 12. Januar 2009


Gemäß §§ 3, 37 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBI. S. 601) erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend „Universität“ genannt) die nachfolgende Bibliotheksordnung der Universitätsbibliothek Ilmenau. Der Senat der Universität hat die Ordnung am 08. April 2008 beschlossen. Der Rektor hat die Satzung am 03. Dezember 2008 genehmigt. Sie wurden dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 angezeigt.

§ 1 Allgemeines

Die Universitätsbibliothek Ilmenau (Bibliothek) ist als öffentliche wissenschaftliche Bibliothek eine zentrale Betriebseinheit (§ 38 ThürHG) der Technischen Universität Ilmenau (Universität). Sie dient der wissenschaftlichen und allgemeinen Informationsversorgung und ist Dienstleister für das wissenschaftliche Publizieren. Die Bibliothek erbringt ihre Dienstleistungen nach Maßgabe ihrer Benutzungsordnungen und der sonstigen Ordnungen der Universität.

§ 2 Bibliotheksdirektor

Die Bibliothek wird von einem Direktor geleitet, der die Befähigung für den höheren Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken besitzt. Der Direktor ist Vorgesetzter der Mitarbeiter der Bibliothek. Er ist in den Gremien der Universität zu allen Fragen, die die Bibliothek und die Informationsversorgung an der Universität betreffen, zu hören.

§ 3 Fachreferenten

Die Fachreferenten erwerben und erschließen Bücher und andere Medien unter Berücksichtigung der inhaltlichen Ausrichtung der Universität in Forschung und Lehre sowie einer akademischen allgemeinen Bildung. Sie sind Ansprechpartner der Fakultäten in allen Fragen der Literaturversorgung. Die Fachreferenten wirken bei der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz durch Schulung, Beratung und andere geeignete Maßnahme mit.

§ 4 Bibliotheksbeauftragte

Die Fakultäten bestimmen aus dem Kreis der Professoren je einen Bibliotheksbeauftragten als Ansprechpartner für die Bibliothek. Sie unterrichten die Mitglieder der Fakultät über neue und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bibliothek. In ihrer Gesamtheit bilden die Bibliotheksbeauftragten ein beratendes Gremium, das vom Direktor der Bibliothek zur Erörterung grundsätzlicher Fragen, insbesondere zur Vorbereitung von Senatsbeschlüssen, die die Bibliothek und ihre Dienstleistungen betreffen, einberufen werden kann. Diesem Gremium gehört auch ein Vertreter der Studierenden an, der vom Studentenrat bestimmt wird. Die Sitzungen dieses Beratungsgremiums sind hochschulöffentlich.

§ 5 Bibliothekarische Kooperation

Die Bibliothek nimmt an der überregionalen bibliothekarischen Kooperation in Form von Bibliotheksverbünden, Konsortien und dergleichen teil und arbeitet im Rahmen ihrer Möglichkeiten in entsprechenden Gremien und Beiräten mit.

§ 6 Gleichstellung

Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntgabe folgenden Monats in Kraft.

Ilmenau, 03. Dezember 2008

gez. Prof. Dr. rer. nat. habil.
Dr. h. c. Prof. h. c. Peter Scharff
Rektor