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Dr. Heiner Dintera
komm. Leitung - Welcome Center
Max-Planck-Ring 14 (Haus G)
Raum 1290
98693 Ilmenau
+49 3677 69-1780
Um sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten zu dürfen, um zu studieren oder zu arbeiten / forschen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines zweckgebundenen Aufenthaltstitels, solange Sie kein Bürger der Europäischen Union sind. Zur Einreise wird ein entsprechendes, zweckgebundenes Visum benötigt.
Für Doktorand*innen und Wissenschaftler*innen ist speziell die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung (§18d AufhG) empfehlenswert. Sie erleichtert die Anstellung von Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten und bietet aufenthaltsrechtliche Vorteile für Familie und Kinder.
Um ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung zu erhalten, muss eine Aufnahmevereinbarung mit dem Sie aufnehmenden Forschungbereich der TU Ilmenau existieren. Ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher*in- oder Arbeiter*in erhalten, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung der Behörden.