Voraussetzungen
Teilnehmer*innen
- im Vollstudium immatrikulierte Studierende an einer der Thüringer Hochschulen (ab dem ersten Semester)
- Absolvent*innen in den ersten 12 Monaten nach dem Studienabschluss (Bewerbung muss noch im Studium erfolgen!)
- an einer der Thüringer Hochschulenimmatrikulierte Promotionsstudierende
Förderdauer
- Long Term:
2 bis 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion)
2 bis 24 Monate bei einzügigen Studiengängen (z.B. Diplom) - Short Term:
Blended Mobility bis zu 1 Monat Praktikum in Präsenz und zusätzliche virtuelle Phase (in Deutschland)
Doktorandenmobilität bis zu 1 Monat für Promotionsstudierende
Praktikumsstellen
- förderfähig:
in Unternehmen, sozialen Einrichtungen, NGOs, Hochschulen etc. - nicht förderfähig:
in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen; in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Programmländer und Förderung

- Gruppe 1:
Programmländer: Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Partnerländer: Färöer-Inseln, Schweiz, (Vereinigtes Königreich - nur mit Certificate of Sponsorship/Tier5-Visum) - Gruppe 2:
Programmländer: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat - Gruppe 3:
Programmländer: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
sowie überseeische Gebiete laut Erasmus+ Leitfaden
Erasmus+ Fördersätze | Projekt 2021
Diese Fördersätze gelten für Erasmus+ Mobilitäten mit Förderzusage für einen Praktikumsbeginn ab dem 01.03.2022.
Long Term
Ländergruppe | Förderbetrag (bis zu max. 5 Monaten) | Top Up Benachteiligung | Top Up Grünes Reisen | |
---|---|---|---|---|
1 | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden; Färöer-Inseln, Schweiz, (Vereinigtes Königreich - nur mit Certificate of Sponsorship/Tier5-Visum) | 600 Euro pro Monat | 250 EUR pro Monat (optional) | 50 EUR (optional, einmalig) |
2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern; Andorra, Monaco, San Marina, Vatikan Staat | 540 Euro pro Monat | 250 EUR pro Monat (optional) | 50 EUR (optional, einmalig) |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 480 Euro pro Monat | 250 EUR pro Monat (optional) | 50 EUR (optional, einmalig) |
Long Term > 60 Tage Präsenz
Zero Grant-Regelung: Die finanzielle Förderung wird bis zu einer Dauer von insgesamt 5 Monaten gewährt. Darüber hinausgehende Zeiträume werden nicht finanziell unterstützt (Zero-Grant).
Short Term
Dauer | Förderbetrag | Top Up Benachteiligung | Top Up Grünes Reisen | |
---|---|---|---|---|
1 | Tag 1-14 | 70 EUR pro Tag | 100 EUR + Reisekostenbeihilfe (optional, einmalig) | 50 EUR (optional, einmalig) |
2 | Tag 15-30 | 50 EUR pro Tag | 150 EUR + Reisekostenbeihilfe (optional, einmalig) | 50 EUR (optional, einmalig) |
Short Term - Doktoranden (< 30 Tage Präsenz)
Short Term - Blended Mobility (< 30 Tage Präsenz + virtuelle Phase ohne finanzielle Unterstützung)
Erasmus+ Fördersätze | Projekt 2020
Diese Fördersätze gelten für Erasmus+ Mobilitäten mit Praktikumsstart ab dem 01.10.2020 bis zum 28.02.2022. Bewerbungsformular Projekt 2020 (alt)
Gruppe_1 | 555 Euro pro Monat | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
Gruppe_2 | 495 Euro pro Monat | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Gruppe_3 | 435 Euro pro Monat | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Praktika während des Studiums: Studierende können bis zu 12 Monate gefördert werden. Die Höchstdauer bezieht sich auf die Studienphase, nicht auf das Studienfach.
Praktika nach dem Studium: Absolvent*innen (Graduierte) können bis zu einer Dauer von insgesamt 12 Monaten gefördert werden. Die Dauer der Graduierten-Praktika wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet.
Erasmus+ Fördersätze | Projekt 2019
Diese Fördersätze gelten für Erasmus+ Mobilitäten mit Förderzusage bis zum 30.09.2020.
Gruppe_1 | 555 Euro pro Monat | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
Gruppe_2 | 495 Euro pro Monat | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Gruppe_3 | 435 Euro pro Monat | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Praktika während des Studiums: Studierende können bis zu 12 Monate gefördert werden!
Praktika nach dem Studium: Absolvent*innen (Graduierte) werden bis zu einer Dauer von insgesamt 6 Monaten gefördert. Gern können Sie auch länger ins Ausland gehen. Jedoch erhalten Sie für diese Zeit keine Förderung (Zero-Grant).
Sonderförderung
- Förderung von Eltern mit Kind(ern): Studierende oder Absolvent*innen, die ihr Erasmus+ Praktikum mit einem oder mehreren Kindern antreten, erhalten einen Zusatzbetrag DAAD
- Sonderförderung für Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Studierende oder Absolvent*innen mit einem Grad der Behinderung ab GdB 20 können zusätzliche Mittel zu Ihrem Erasmus+ Zuschuss erhalten DAAD. Dies gilt auch für Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu Mehrkosten im Ausland führt.
Diese Initiative wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.