Mit dem erfolgreichen Abschluss oder dem Abbruch eines Studiengangs erfolgt die Ausschreibung aus dem Studiengang spätestens zum Semesterende.
Sollte der Studierende in keinem weiteren Studiengang der Universität eingeschrieben sein, erfolgt gleichzeitig mit der Ausschreibung die Exmatrikulation. Die betroffene Person verliert damit ihren Status als Studierender der Universität.
Grundlegende Informationen
Formale Exmatrikulation
Die Hochschule handelt im Rahmen der Studierendenverwaltung auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes ThürHG § 75 und der Immatrikulationsordnung.
Sie haben nach ThürHG § 75 auch die Möglichkeit, die Exmatrikulation selbst zu beantragen. Dabei ist die Studierendenverwaltung auf Grundlage der Immatrikulationsordnung verpflichtet, den Grund und das Datum der Wirksamkeit der Exmatrikulation zu erfassen.
Zum Erhalt einer Exmatrikulationsbescheinigung und einer Rentenversicherungsbescheinigung wird empfohlen, aktiv einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Der Antrag kann auch bereits im laufenden Semester mit Wirkung zum Ende des Semesters gestellt werden.
Die Exmatrikulation ist jederzeit beantragbar. Es existiert keine Frist.
Das früheste Datum der Exmatrikulation ist der Tag der Absendung des elektronischen Antragsformulars im Campus Portal, somit der Tag der Antragstellung.
Die Exmatrikulation ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.
Klicken Sie auf die Kachel Anträge. Klicken Sie auf den Button Exmatrikulation.
Step 2 : Antrag erfassen und senden
Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie das geforderte Dokument hoch. Vergessen Sie nich das Dokument mit der Freigabe der Exmatrikulation durch Bibliothek und Prüfungsamt.
Senden Sie den Antrag ab.
Step 3 : Bearbeitungsstatus verfolgen
Nach Abgabe des Antrags befindet sich dieser im Bearbeitungsstatus Antrag online gestellt.
Behalten Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags im Blick.
So können Sie z.B. im Fall des Bearbeitungsstatus Antrag zur Bearbeitung zurück gesendet zeitnah die Anmerkungen der Sachbearbeiter:innen lesen, Ihren Antrag überprüfen und erneut abgeben.
Im Bearbeitungsstatus Antrag ausgeführt haben die Mitarbeiter:innen des Studierendenskretariats die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen.
Step 4 : Exmatrikulationsbescheinigung
Im Genehmigungsstatus Genehmigt stellt Ihnen das Studierendensekretariat eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Exmatrikulationsbescheinigung zum Download angeboten.