Ziel
Die Exmatrikulation ist die Beendigung des Studiums und damit der Mitgliedschaft des Studierenden in der Hochschule.
Formale Exmatrikulation
Die Hochschule handelt im Rahmen der Studierendenverwaltung auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes ThürHG § 75 und der Immatrikulationsordnung.
- Weitere Informationen
- Thüringer Hochschulgesetzes ThürHG § 75
Exmatrikulation auf Antrag
Sie haben nach ThürHG § 75 auch die Möglichkeit, die Exmatrikulation selbst zu beantragen. Dabei ist die Studierendenverwaltung auf Grundlage der Immatrikulationsordnung verpflichtet, den Grund und das Datum der Wirksamkeit der Exmatrikulation zu erfassen.
Zum Erhalt einer Exmatrikulationsbescheinigung und einer Rentenversicherungsbescheinigung wird empfohlen, aktiv einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Der Antrag kann auch bereits im laufenden Semester mit Wirkung zum Ende des Semesters gestellt werden.
- Weitere Informationen
- Thüringer Hochschulgesetzes ThürHG § 75
Fristen und Kontakt
Die Exmatrikulation ist jederzeit beantragbar. Es existiert keine Frist.
Die Exmatrikulation ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.
- Weitere Informationen
- Sprechzeiten des Studierendensekretariats
- Studierendensekretariat (Administration)
Ablauf
Die Beantragung der Exmatrikulation durch den Studierenden erfolgt online per Mail (siehe Kontakt).