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Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Die Exmatrikulation ist die Beendigung des Studiums und damit der Mitgliedschaft des Studierenden in der Hochschule.
Die Hochschule handelt im Rahmen der Studierendenverwaltung auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes ThürHG § 75 und der Immatrikulationsordnung.
Sie haben nach ThürHG § 75 auch die Möglichkeit, die Exmatrikulation selbst zu beantragen. Dabei ist die Studierendenverwaltung auf Grundlage der Immatrikulationsordnung verpflichtet, den Grund und das Datum der Wirksamkeit der Exmatrikulation zu erfassen.
Zum Erhalt einer Exmatrikulationsbescheinigung und einer Rentenversicherungsbescheinigung wird empfohlen, aktiv einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Der Antrag kann auch bereits im laufenden Semester mit Wirkung zum Ende des Semesters gestellt werden.
Die Exmatrikulation ist jederzeit beantragbar. Es existiert keine Frist.
Die Exmatrikulation ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.