Struktur des Personalrates
Der Personalrat setzt sich zusammen aus Vertretern der zwei Beschäftigtengruppen an der Universität, aus Arbeitnehmern und Beamten. Daneben gibt es für die jugendlichen Beschäftigten und die Auszubildenden eine eigene Vertretung, die gemeinsam mit dem Personalrat die spezifischen Interessen dieser Beschäftigtengruppe wahrnimmt. Mit der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten gibt es eine enge Zusammenarbeit.
Die regelmäßige Amtszeit des Personalrates beträgt ab 2022 fünf Jahre. Die gegenwärtige Wahlperiode endet am 31. Mai 2027, zwischen März und Mai 2027 findet die nächste Wahl zum Personalrat statt.
Der Personalrat an der TU Ilmenau besteht derzeit aus 13 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Beschäftigtengruppen
Gruppe der Arbeitnehmer (12 Mitglieder) und
Gruppe der Beamten (1 Mitglied)
zusammen. Die sachverständige Wahrnehmung der unterschiedlichen Gruppeninteressen ist insbesondere durch die Personalratsmitglieder, die diesen Beschäftigtengruppen angehören, bestmöglich gewährleistet, denn sie kennen die Arbeitsbereiche und Verhältnisse vor Ort.
Vorsitzender
Vorsitzender: Marko Hennhöfer
Stellvertretende Vorsitzende: Constanze Höhn
Besucheranschrift:
Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Zi. 3250
Postanschrift:
Postfach 10 05 65
98684 Ilmenau
+49 3677 69-2505
Die Personalvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben
Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen
dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken
die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern
die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern
die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu fördern
Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Menschen zu beantragen sowie auf die Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch hinzuwirken
mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten
auf die Wahrung des Datenschutzes für alle Beschäftigten hinzuwirken
die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern
Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen sind zwischen Universitätsleitung und Personalrat getroffene kollektivrechtliche Regelungen zu Sachverhalten, die nicht bereits durch Gesetze oder Tarifverträge bestimmt sind und die alle Beschäftigten oder große Teile hiervon betreffen. Regelungsgegenstand sind häufig das Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle, Fragen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder der Umgang mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten.
An der TU Ilmenau gelten folgende Dienstvereinbarungen:
Dienstvereinbarung zur alternierenden Tele- und Heimarbeit an der Technischen Universität Ilmenau
Dienstvereinbarung zur Gewährung einer Gratifikation
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit
Dienstvereinbarung zur Einführung und zum Betrieb von Datenverarbeitungssystemen (DV-Systemen)
Dienstvereinbarung über Arbeitskleidung
Dienstvereinbarung über die Nutzung der Telekommunikationsanlage
Dienstvereinbarung zur Weiterbildung
Dienstvereinbarung über den Nichtraucherschutz an der TU Ilmenau
Dienstvereinbarung zu Einführung und Betrieb des Meta Directory mit den daran angeschlossenen Quell- und Zielsystemen
Vereinbarung über das Verfahren zur Besetzung von Stellen an der TU Ilmenau
Dienstvereinbarung über die Einführung und Betrieb von Informationssystemen mit Chipkartennutzung
Bei Fragen zu Dienstvereinbarungen bzw. zu konkreten Regelungsgeständen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Personalrates.