Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bibliothek erstreckt sich auf den Lehrstoff bzw. die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse aller drei Ausbildungsjahre. Die Prüfung umfasst drei Prüfungsbereiche, die schriftlich zu absolvieren sind, sowie einen vierten Prüfungsbereich, der mündlich (als praktische Übung) absolviert werden muss.
1. Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
a. Beschaffen Erfassen,
b. Erschließen, Verzeichnen
c. Arbeitsorganisation
2. Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
a. Aufstellung und Bestandspräsentation
b. Benutzungsdienst
c. Medien- und Informationsvermittlung
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
a. Berufsbildung, Arbeitsrecht und soziale Sicherung
b. Wirtschaftsordnung und Informationsgesellschaft
4. Praktische Übungen Im Prüfungsbereich
Praktische Übungen soll der Auszubildende eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus dem Gebiet Medien- und Dienstleistungsangebot bearbeiten. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes wird dabei berücksichtigt. Der Auszubildende soll zeigen, dass er berufspraktische Probleme und Vorgänge bearbeiten, Lösungen finden und in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.