Mit Inkrafttreten der aktualisierten Prüfungsordnungen (Prüfungs- und Studienordnung - Allgemeine Bestimmungen - für Studiengänge mit dem Studienabschluss
„Bachelor“ und „Master”) am 01.10.2026 ist eine Meldung an die Universitätsbibliothek nicht mehr erforderlich!
(veröffentlicht im Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau, Nr. 281/2026, am 16.02.2026)
Für Studiengänge mit dem Studienabschluss „Diplom" bleibt §24, Absatz 9 der “Prüfungs- und Studienordnung - Allgemeine Bestimmungen - für Studiengänge mit dem Studienabschluss „Bachelor“, „Master” und „Diplom“ i.d.F.d dritten Änderungssatzung vom 8. Juli 2021” bis zum 30. September 2029 weiterhin gültig.
(veröffentlicht im Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau, Nr. 216/2021, am 14.07.2021)
Nutzen Sie dazu bitte dieses Formular:
Meldeformular Diplomarbeit
Sie erhalten zur Bestätigung eine E-Mail mit den Formularangaben, die Sie ausdrucken und der Arbeit bei der Einreichung beilegen müssen.