Die Betreuung von Promovierenden leistet einen wichtigen Beitrag zur bestmöglichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der TU Ilmenau. Mit der Arbeit an einer Dissertation gehen Promovierende einen ersten Schritt in eine wissenschaftliche Karriere. Eine gute fachliche Betreuung ist essentiell für die wissenschaftliche Qualität der Dissertation. Darüber hinaus kann Betreuung die Rahmenbedingungen für eine wissenschaftliche Karriere wesentlich beeinflussen.

Die Promotionsordnung regelt die rechtlichen Vorgaben für die Betreuung von Promotionen. Betreuende können gemeinsam mit den Promovierenden über diese Regelungen hinaus mit Hilfe der Betreuungsvereinbarung aktiv ihre Zusammenarbeit planen und ausgestalten.

Betreuende übernehmen verschiedene wichtige Aufgaben - von der Begleitung Promovierender bei ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit bis hin zu Schaffen von Freiräumen für selbstständiges Forschen. Dabei stehen Betreuungspersonen und Promovierende in kontinuierlichem fachlichen Austausch. Darüber hinaus gibt es einige generelle Kriterien guter Betreuung.

Kriterien guter Betreuung

Vermittlung von Fach- und Methodenkenntnissen und Supervision des Promotionsverlaufes

Dies beinhaltet:

  • das Monitoring des Forschungsprozesses des Promovierenden
  • Rückmeldungen zum Stand der Forschung des Promovierenden und zu den vorliegenden Ergebnissen
  • Diskussion der weiteren Forschungsplanung
  • Vermittlung und Kontrolle der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis.
Einbindung in die wissenschaftliche Gemeinschaft

Dies beinhaltet:

  • Unterstützung bei der Einführung in die wissenschaftlichen Netzwerke
  • Ermöglichung der Teilnahme an lokalen Forschungskolloquien, nationale und internationale Fachtagungen
  • Förderung ihrer Einbindung in nationale und internationale Netzwerke.
Qualifizierung der Promovierenden

Dies beinhaltet:

  • Unterstützung der Promovierenden in ihrer (über)fachlichen Weiterqualifizierung
  • Erarbeitung einer Qualifizierungsstrategie, die auf die individuellen fachlichen und beruflichen Ziele abgestimmt ist
  • Einräumen von hinreichend Raum für die Weiterqualifizierung einräumen, ohne das Promotionsvorhaben zu gefährden
  • Ermöglichen eigener Lehrerfahrungen in einem angemessenen zeitlichen Aufwand.
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Wissenschaftliche Karriere an der TU IlmenauLiane Metzler Unsplash
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Betreuungsvereinbarung

Betreuung ist keine standardisierte Leistung, sondern sie muss sich aus den jeweils individuell und konkreten Voraussetzungen und Bedarfen des Promovierenden ergeben. Der nötige Umfang, die geeigneten Formen der Betreuung sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten sollen im Promovierenden-Betreuenden-Verhältnis definiert und ausgestaltet werden. Sie sollten zu Beginn des Betreuungsverhältnisses vereinbart, schriftlich fixiert und über die Promotionszeit hinweg überprüft und fortgeschrieben werden. Die Betreuungsvereinbarung soll die unterschiedlichen Fächertraditionen und die verschiedenen Situationen der Promovierenden (familiäre Verpflichtung, Berufstätigkeit) berücksichtigen. Es hat sich bewährt, dass in den Vereinbarungen auch die regelmäßigen Betreuungsgespräche langfristig und verbindlich festgelegt werden. Darüber hinaus sollte festgehalten werden, welche konkreten Erwartungen in diesen Treffen an den Promovierenden gestellt werden. Die Betreuungsvereinbarung soll von allen Betreuenden und dem Promovierenden unterschrieben werden. Es muss sichergestellt sein, dass Betreuungsvereinbarungen von beiden Seiten im Rahmen eines transparenten Verfahrens aufgelöst werden können.

  • Zitiert aus: UniWiND-Publikationen Band 4 (2017):  Betreuung Promovierender. Empfehlungen und Good Practice für Universitäten und Betreuende, S. 13
 

Nutzen Sie am besten unsere Vorlage für Ihre zu erstellenden Betreuungsvereinbarungen.

Behalten Sie bei der Erstellung der Vereinbarung auch unseren Kodex für gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft im Auge.

Literaturempfehlungen

Leitlinien, Stellungnahmen und Positionspapiere