In Europa und der Welt lehren
Das Erasmus+ Programm der EU hat sich weiterentwickelt. Die Beschränkung auf die EU ist mit dem Programm Erasmus+ International Credit Mobility (oder kurz Erasmus+ weltweit) aufgehoben worden. Auswählen können Sie neben allen EU-Staaten auch Aufenthalte in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei sowie an ausgewählten Partnerhochschulen in Russland, den USA, Indonesien u.a.
Erasmus+ in Europa
Zwischen der TU Ilmenau und der Gasthochschule muss ein sog. Inter-Institutional Agreement (IIA) bestehen. Darin ist die Personenanzahl sowie die Aufenthaltsdauer und das Studien-/Lehrfach festgehalten.
Sollte es kein IIA zwischen Ihrer Wunscheinrichtung und uns geben oder Ihr gewünschtes Lehrfach im Vertrag nicht festgehalten sein, so lässt sich das Agreement meist sehr unkompliziert noch abschließen bzw. anpassen.
Dauer der Aufenthalte:
- mindestens 2 aufeinander folgende Aufenthaltstage (Arbeitstage) bis maximal 60 Tage (keine Urlaubstage, Wochenenden etc.)
- mindestens 8 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten) pro Kurzaufenthalt oder Woche - bei längeren Aufenthalten werden es entsprechend mehr
Wer kann mitmachen?
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur TU Ilmenau stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- emeritierte Professor*innen und Lehrende im Ruhestand
An folgenden Erasmus+ Einrichtungen können sie Lehrtätigkeiten übernehmen. Bitte besprechen Sie dafür Zeit und Umfang ihres Lehrangebotes mit ihren Fachkolleg*innen.
Planen Sie Ihre Aufenthalte bitte sorgfältig. Folgende Bewerbungsfristen sind für die Erasmus+ -Fördermittelbeantragung einzuhalten:
Aufenthaltszeitraum / Bewerbungsfrist
1. Januar - 30. April / 15. Oktober (des Vorjahres)
1. Mai - 31. August / 15. Februar
1. September - 31. Dezember / 15. Juni
- Melden Sie sich beim Kontaktverantwortlichen der TU Ilmenau (siehe Liste).
- Kontaktaufnahme mit der Gasteinrichtung und erstellen Sie ihr individuelles Programm (Lehre, Studierendenbetreuung etc.) taggenau.
- E-Mail an das International Office - spätestens 2 Monate vor geplanter Reise mit Interessensbekundung und dem ausgefüllten Antragsformular.
- Bereiten Sie Ihren Dienstreiseantragvor und lassen diesen von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben.
- Sie erhalten Informationen und Formulare (Mobility-Agreement, Confirmation of stay) für die Reise vom International Office.
- Das Mobility Agreement müssen Sie ausfüllen (u.a. mit Ihrem Reiseplan), unterzeichnen und bis spätestens 1 Monat vor Antritt der Reise dem IO vorlegen.
- Bitte überprüfen Sie, ob für Ihre Reise ausreichender Versicherungsschutz besteht. Mit dem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Einen ausreichenden Versicherungschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtschutz) müssen Sie selbst organisieren und finanzieren. Diese wird vom International Office für das zu erstellende Grant-Agreement abgefragt.
- Anschließend bekommen Sie eine Fördervereinbarung (Grant Agreement_Staff mobility for teaching),in dem alle Förderbedingungen festgehalten sind. Sie ist ebenfalls vor Antritt der Reise zu unterzeichnen und dem IO vorzulegen.
- Organisieren Sie nun Ihre Reisetickets etc.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Dienstreisen ins Ausland.
Und nun kann die Reise beginnen!
Die Aufenthaltskosten werden nach Tagessätzen berechnet, d.h. An- und Abreisetage plus Arbeitstage vor Ort. Freie Wochenendtage, Urlaubs- oder Kranktage können nicht gefördert werden. Die Aufenthaltskosten sind nach festen Ländergruppen gestaffelt:
Dänemark, Finnland, Irland,
Island, Liechtenstein, Luxemburg,
Norwegen, Schweden, UK
180 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Belgien, Frankreich, Griechenland,
Italien, Malta, Niederlande, Österreich,
Portugal, Spanien, Zypern
160 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland,
Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, EJR Mazedonien,
Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
140 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Ihre Fahrtkosten werden mit Hilfe des Distance Calculators der EU-Kommission berechnet. Die angezeigte Distanz enstpricht der Luftlinie bei einfacher Entfernung.
einfache Distanz | Betrag (= Hin-und Rückfahrt)
0 - 99 km | 20 €
100 - 499 km | 180 €
500 - 1999 km | 275 €
2000 - 2999 km | 360 €
3000 - 3999 km | 530 €
4000 - 7999 km | 820 €
8000 km und mehr | 1.500 €
Die Förderung erfolgt laut Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet) in Höhe der entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der angesetzten Pauschalen.
Dozierende mit einem Schwerbehindertennachweis (ab 50 GdB) erhalten von der EU besondere finanzielle Unterstützung. Der Sonderantrag hierfür muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Mehr Informationen gibt es auf den Webseiten des DAAD.
Die mit einer Reise verbundenen Mehrkosten können bis zu einer Maximalhöhe von 10.000 € abgedeckt werden.
Bitte suchen Sie vorab das Gespräch mit Corinna Wedekind im International Office.
Haben Sie massive Probleme mit der Durchführung des Programms? Sind Ihnen einige Dinge noch unklar oder brauchen Sie Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben?
Oder möchten Sie Feedback geben?
Dann können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Koordinatorin wenden oder die von uns empfohlenen Anlaufstellen kontaktieren.
Nach Beendigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im International Office ein:
- Bescheinigung der Gasteinrichtung über Ihren Aufenthalt (STA-confirmation of stay)
- Dienstreiseabrechnung (siehe Intranet)
Zudem werden Sie per E-Mail aufgefordert, an der EU-Survey-Onlineumfrage teilzunehmen. Sie erhalten anschließend die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Pauschalen (Fahrtkosten + Aufenthaltspauschale) erstattet.
Erasmus+ weltweit (ICM)
Zwischen der TU Ilmenau und der Gasthochschule muss ein sog. Inter-Institutional Agreement (IIA) bestehen. Darin ist die Personenanzahl sowie die Aufenthaltsdauer und das Studien-/Lehrfach festgehalten.
Seit 2016 nimmt die TU Ilmenau am Programm Erasmus+ weltweit teil. An den folgenden Partnerhochschulen können Sie in Rücksprache mit den jeweils verantwortlichen Kolleg*innen einen Lehraufenthalt planen.
Indonesien
Universitas Atma Jaya Yogjakarta | Prof. Martin Löffelholz | Plätze: derzeit keine
Malaysia
Universiti Teknologi Malaysia | Prof. Jens Haueisen | Plätze: 2 (für je 14 Tage)
Russland
KNRTU Kazan | Dr. Heiner Dintera | Plätze: derzeit keine
Nationale Forschungsuniversität "MPEI" | Prof. Hannes Töpfer | Plätze: derzeit keine
ETU/LETI St. Petersburg | Prof. Matthias Hein | Plätze: derzeit keine
St. Petersburg State University | Prof. Kerstin Pezoldt | Plätze: 1 (für 8 Tage)
USA
University of Central Florida | Dr. Andreas Schwarz | Plätze: 1 (für 7 Tage)
Vietnam
Thai Nguyen University of Technology | Prof. Horst Puta emer. | Plätze: 1 (für 7 Tage)
Dauer der Aufenthalte:
- Mindestens 5 volle Tage am Zielort (max. 14 Tage) + je einen Tag für An- und Abreise (keine Urlaubstage, Wochenenden etc.)
- Mindestens 8 Unterrichtseinheiten pro Woche - bei längeren Aufenthalten entsprechend mehr
Wer kann mitmachen?
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur TU Ilmenau stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- emeritierte Professor*innen und Lehrende im Ruhestand
An folgenden Erasmus+ Einrichtungen können Sie Lehrtätigkeiten übernehmen. Bitte besprechen Sie dafür Zeit und Umfang ihres Lehrangebotes mit ihren Fachkolleg*innen.
Indonesien (bis 31.07.2023)
Universitas Atma Jaya Yogyakarta | Prof. Martin Löffelholz
+++ Aufgrund der angespannten Lage sind Mobilitäten in die Russische Föderation derzeit nicht möglich +++
Russland
Kazan National Research
Technical University (GRIAT) | Dr. Heiner Dintera
Nationale Forschungsuniversität "MPEI" Moskauer energetisches Institut | Prof. Hannes Töpfer
ETU/LETI St. Petersburg | Prof. Matthias Hein
Universität St. Petersburg (SPbU) | Prof. Kerstin Pezoldt
USA (bis 31.07.2023)
University of Central Florida | Dr. Andreas Schwarz
Planen Sie Ihre Aufenthalte bitte sorgfältig. Folgende Bewerbungsfristen sind für die Erasmus+ -Fördermittelbeantragung einzuhalten:
Aufenthaltszeitraum / Bewerbungsfrist
1. Januar - 30. April / 15. Oktober (des Vorjahres)
1. Mai - 31. August / 15. Februar
1. September - 31. Dezember / 15. Juni
Das ist Ihr Vorbereitungs- und Bewerbungsfahrplan:
- Kontaktieren Sie die verantwortliche Person (siehe Auflistung unter Voraussetzungen) an der TU Ilmenau.
- Nehmen Sie mit der Gasteinrichtung Kontakt auf und erstellen Sie gemeinsam ein Programm für Sie, welches Ihre Vorhaben (Lehre, Promotionsbetreuung etc.) pro Tag aufschlüsselt.
- E-Mail an das International Office - spätestens 2 Monate vor geplanter Reise mit dem ausgefüllten Antragsformular.
- Bereiten Sie Ihren Dienstreiseantrag ( finden sie im Intranet) vor und lassen diesen von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben.
- Sie erhalten Informationen und Formulare (Mobility-Agreement, Confirmation of stay) für die Reise vom International Office. Die Gasteinrichtung muss Ihnen zudem eine Einladung für Ihren Aufenthalt zur Verfügung stellen, mit der Sie das Visum beantragen können.
- Das Mobility Agreement müssen Sie ausfüllen (u.a. mit Ihrem Reiseplan), unterzeichnen und bis spätestens 1 Monat vor Antritt der Reise dem IO vorlegen.
- Bitte schließen Sie eine für Ihre Reise gültige Versicherung ab. Mit dem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Einen ausreichenden Versicherungschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtschutz) müssen Sie selbst organisieren und finanzieren. Diese wird vom International Office für das zu erstellende Grant-Agreement abgefragt.
- Anschließend bekommen Sie eine Fördervereinbarung (Grant Agreement_Staff mobility for teaching),in dem alle Förderbedingungen festgehalten sind. Sie ist ebenfalls vor Antritt der Reise zu unterzeichnen und dem IO vorzulegen.
- Beantragen Sie ein Visum für Ihr Zielland. Bedenken Sie bitte, dass einige Konsulate längere Bearbeitungszeiträume haben und Sie rechtzeitig vor Reiseantritt den Antrag einreichen sollten.
Nun kann die Reise beginnen!
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Dienstreisen ins Ausland(zu finden im Intranet).
Die Aufenthaltskosten werden nach Tagessätzen von 180 € / Tag berechnet, d.h. An- und Abreisetage plus Arbeitstage vor Ort. Freie Wochen- sowie Wochenendtage sowie Feiertage können nicht gefördert werden.
Die EU stellt in ihrem Erasmus+ -Programm für jede*n Geförderte*n einen Reisekostenzuschuss zur Verfügung. Dieser wird (laut Distanzrechner der EU) wie folgt ermittelt:
einfache Distanz | Betrag (= Hin-und Rückfahrt)
500 - 1999 km | 275 €
2000 - 2999 km | 360 €
3000 - 3999 km | 530 €
4000 -7.999 km | 820 €
8.000 km und mehr | 1.500 €
Die Förderung erfolgt laut Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet) in Höhe der entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der angesetzten Pauschalen.
Dozierende mit einem Schwerbehindertennachweis (ab 50 GdB) erhalten von der EU besondere finanzielle Unterstützung. Der Sonderantrag hierfür muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Mehr Informationen gibt es auf den Webseiten des DAAD.
Die mit einer Reise verbundenen Mehrkosten können bis zu einer Maximalhöhe von 10.000 € abgedeckt werden.
Bitte halten Sie dafür unbedingt rechtzeitig vorher Rücksprache mit Corinna Wedekind vom International Office.
Haben Sie massive Probleme mit der Durchführung des Programms? Sind Ihnen einige Dinge noch unklar oder brauchen Sie Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben?
Oder möchten Sie Feedback geben?
Dann können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Koordinatorin wenden oder die von uns empfohlenen Anlaufstellen kontaktieren.
Nach Beendigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im International Office ein:
- Bescheinigung der Gasteinrichtung über Ihren Aufenthalt (sog. STA-confirmation of stay)
- Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet)
Zudem werden Sie per E-Mail aufgefordert, an der EU-Survey-Onlineumfrage teilzunehmen. Sie erhalten die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Pauschalen (Fahrtkosten + Aufenthaltspauschale) erstattet.