Die Aufenthaltskosten werden nach Tagessätzen berechnet, d.h. Arbeitstage vor Ort. Freie Wochenend-/Feiertage, Urlaubs- oder Kranktage können nicht gefördert werden. Die Aufenthaltskosten sind nach festen Ländergruppen gestaffelt:
Dänemark, Finnland, Irland,
Island, Liechtenstein, Luxemburg,
Norwegen, Schweden, (Faröer Inseln,
Schweiz, UK auf Nachfrage und bei
bestehendem Vertrag)
180 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Belgien, Frankreich, Griechenland,
Italien, Malta, Niederlande, Österreich,
Portugal, Spanien, Zypern
(Andorra, Monaco, Vatikan-Stadt auf
Nachfrage und bei bestehendem Vertrag)
160 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland,
Litauen, Nordmazedonien, Polen,
Rumänien, Serbien, Slowakei,
Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
140 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Ihre verfügbaren Fahrtkostenzuschüsse werden mit Hilfe des Distance Calculators der EU-Kommission berechnet. Die angezeigte Distanz enstpricht der Luftlinie bei einfacher Entfernung.
Für die Nutzung von "grünen" Reisemitteln (mindestens die Hälfte der Strecke wird damit zurückgelegt, z.B. Anreise) können höhere Zuschüsse beansprucht werden.
einfache Distanz | normaler | Betrag für
Betrag grünes Reisen
(für Hin- und Rückfahrt)
0 - 99 km | 23 € | -
100 - 499 km | 180 € | 210 €
500 - 1999 km | 275 € | 320 €
2000 - 2999 km | 360 € | 410 €
3000 - 3999 km | 530 € | 610 €
4000 - 7999 km | 820 € | -
8000 km und mehr | 1.500 € | -
Die Förderung erfolgt laut Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet)
in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe
der verfügbaren Pauschalen.