In Europa und der Welt lehren
Das Erasmus+ Programm der EU hat sich weiterentwickelt. Die Beschränkung auf die EU ist mit dem Programm Erasmus+ International Credit Mobility (oder kurz Erasmus+ weltweit) aufgehoben worden. Auswählen können Sie neben allen EU-Staaten auch Aufenthalte in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei sowie an ausgewählten Partnerhochschulen weltweit u.a.
Erasmus+ in Europa
Zwischen der TU Ilmenau und der Gasthochschule muss ein sog. Inter-Institutional Agreement (IIA) bestehen. Darin ist die Personenanzahl sowie die Aufenthaltsdauer und das Studien-/Lehrfach festgehalten.
Sollte es kein IIA zwischen Ihrer Wunscheinrichtung und uns geben oder Ihr gewünschtes Lehrfach im Vertrag nicht festgehalten sein, so lässt sich das Agreement meist sehr unkompliziert noch abschließen bzw. anpassen.
Dauer der Aufenthalte:
- mindestens 2 aufeinander folgende Aufenthaltstage (Arbeitstage) bis maximal 60 Tage (keine Urlaubstage, Wochenenden etc.)
- mindestens 8 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten) pro Kurzaufenthalt oder Woche - bei längeren Aufenthalten werden es entsprechend mehr
Wer kann mitmachen?
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur TU Ilmenau stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- emeritierte Professor*innen und Lehrende im Ruhestand
An folgenden Erasmus+ Einrichtungen können sie Lehrtätigkeiten übernehmen. Bitte besprechen Sie dafür Zeit und Umfang ihres Lehrangebotes mit ihren Fachkolleg*innen.
Planen Sie Ihre Aufenthalte bitte sorgfältig. Folgende Bewerbungsfristen sind für die Erasmus+ -Fördermittelbeantragung einzuhalten:
Aufenthaltszeitraum / Bewerbungsfrist
1. Januar - 30. April / 15. Oktober (des Vorjahres)
1. Mai - 31. August / 15. Februar
1. September - 31. Dezember / 15. Juni
- Melden Sie sich beim Kontaktverantwortlichen der TU Ilmenau (siehe Liste).
- Kontaktieren Sie die Gasteinrichtung und erstellen Sie ihr individuelles Programm (Lehre, Studierendenbetreuung etc.) taggenau.
- Bereiten Sie Ihren Dienstreiseantrag vor und lassen diesen von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben.
- Bewerben Sie sich bis spätestens 2 Monate vor Ihrer geplanten Reise (siehe Bewerbungsfristen) mit einem (zunächst nur) vom Fachvorgesetzten genehmigten Dienstreiseantragbei Ihrem Ansprechpartner.
Befolgen Sie die Anweisen zum Bewerben in unserer Mobility-Online-Datenbank. Nach der Registrierung schließen Sie Ihre Bewerbung bitte noch ab (Login und Passwort vergeben, anschließend Dienstreiseantrag hochladen). - Senden Sie den Original-Dienstreiseantrag an das International Office.
- Sie erhalten notwendige Informationen und Formulare (Mobility-Agreement, Confirmation of stay) für die Reise über die Datenbank.
- Das Mobility Agreement müssen Sie ausfüllen (u.a. mit Ihrem Reiseplan), unterzeichnen und bis spätestens 1 Monat vor Antritt der Reise dem IO vorlegen.
- Bitte überprüfen Sie, ob für Ihre Reise ausreichender Versicherungsschutz besteht. Mit dem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Einen ausreichenden Versicherungschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtschutz) müssen Sie selbst organisieren und finanzieren. Diese wird über die Datenbank für das zu erstellende Grant-Agreement abgefragt.
- Anschließend bekommen Sie eine Fördervereinbarung (Grant Agreement_Staff mobility for teaching),in dem alle Förderbedingungen festgehalten sind. Sie ist ebenfalls vor Antritt der Reise zu unterzeichnen und dem IO vorzulegen.
- Organisieren Sie nun Ihre Reisetickets etc.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Dienstreisen ins Ausland.
Nun kann die Reise beginnen!
Die Aufenthaltskosten werden nach Tagessätzen berechnet, d.h. Arbeitstage vor Ort. Freie Wochenend-/Feiertage, Urlaubs- oder Kranktage können nicht gefördert werden. Die Aufenthaltskosten sind nach festen Ländergruppen gestaffelt:
Dänemark, Finnland, Irland,
Island, Liechtenstein, Luxemburg,
Norwegen, Schweden, (Faröer Inseln,
Schweiz, UK auf Nachfrage und bei
bestehendem Vertrag)
180 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Belgien, Frankreich, Griechenland,
Italien, Malta, Niederlande, Österreich,
Portugal, Spanien, Zypern
(Andorra, Monaco, Vatikan-Stadt auf
Nachfrage und bei bestehendem Vertrag)
160 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland,
Litauen, Nordmazedonien, Polen,
Rumänien, Serbien, Slowakei,
Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
140 €/Tag (bis 14. Reisetag)
Ihre verfügbaren Fahrtkostenzuschüsse werden mit Hilfe des Distance Calculators der EU-Kommission berechnet. Die angezeigte Distanz enstpricht der Luftlinie bei einfacher Entfernung.
Für die Nutzung von "grünen" Reisemitteln (mindestens die Hälfte der Strecke wird damit zurückgelegt, z.B. Anreise) können höhere Zuschüsse beansprucht werden.
einfache Distanz | normaler | Betrag für
Betrag grünes Reisen
(für Hin- und Rückfahrt)
0 - 99 km | 23 € | -
100 - 499 km | 180 € | 210 €
500 - 1999 km | 275 € | 320 €
2000 - 2999 km | 360 € | 410 €
3000 - 3999 km | 530 € | 610 €
4000 - 7999 km | 820 € | -
8000 km und mehr | 1.500 € | -
Die Förderung erfolgt laut Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet)
in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe
der verfügbaren Pauschalen.
Dozierende mit einem Schwerbehindertennachweis (ab 50 GdB) erhalten von der EU besondere finanzielle Unterstützung. Der Sonderantrag hierfür muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Mehr Informationen gibt es auf den Webseiten des DAAD.
Die mit einer Reise verbundenen Mehrkosten können bis zu einer Maximalhöhe von 10.000 € abgedeckt werden.
Bitte suchen Sie vorab das Gespräch mit Corinna Wedekind im International Office.
Haben Sie massive Probleme mit der Durchführung des Programms? Sind Ihnen einige Dinge noch unklar oder brauchen Sie Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben?
Oder möchten Sie Feedback geben?
Dann können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Koordinatorin wenden oder die von uns empfohlenen Anlaufstellen kontaktieren.
Nach Beendigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im International Office ein:
- Bescheinigung der Gasteinrichtung über Ihren Aufenthalt (STA-confirmation of stay) im Portal hochladen und anschließend im Original ans International Office senden.
- Dienstreiseabrechnung (siehe Intranet) erstellen und ans IO senden.
Zudem werden Sie per E-Mail aufgefordert, an der EU-Survey-Onlineumfrage teilzunehmen. Sie erhalten nach Absenden des EU-Surveys die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Pauschalen (Fahrtkosten + Aufenthaltspauschale) erstattet.
Erasmus+ weltweit (ICM)
Zwischen der TU Ilmenau und der Gasthochschule muss ein sog. Inter-Institutional Agreement (IIA) bestehen. Darin ist die Personenanzahl sowie die Aufenthaltsdauer und das Studien-/Lehrfach festgehalten.
Seit 2016 nimmt die TU Ilmenau am Programm Erasmus+ weltweit teil. Sie können in Rücksprache mit den jeweils verantwortlichen Kolleg*innen einen Lehraufenthalt planen.
Dauer der Aufenthalte:
- Mindestens 5 volle Tage am Zielort (max. 14 Tage) + je einen Tag für An- und Abreise (keine Urlaubstage, Wochenenden etc.)
- Mindestens 8 Unterrichtseinheiten pro Woche - bei längeren Aufenthalten entsprechend mehr
Wer kann mitmachen?
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur TU Ilmenau stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- emeritierte Professor*innen und Lehrende im Ruhestand
An folgenden Erasmus+ Einrichtungen können Sie Lehrtätigkeiten übernehmen. Bitte besprechen Sie dafür Zeit und Umfang ihres Lehrangebotes mit ihren Fachkolleg*innen.
Indonesien (bis 31.07.2026)
Universitas Atma Jaya Yogyakarta | Prof. Martin Löffelholz (in Abstimmung)
Malaysia (bis 31.07.2026)
Universiti Teknologi Malaysia| Prof. Jens Haueisen
Planen Sie Ihre Aufenthalte bitte sorgfältig. Folgende Bewerbungsfristen sind für die Erasmus+ -Fördermittelbeantragung einzuhalten:
Aufenthaltszeitraum / Bewerbungsfrist
1. Januar - 30. April / 15. Oktober (des Vorjahres)
1. Mai - 31. August / 15. Februar
1. September - 31. Dezember / 15. Juni
Das ist Ihr Vorbereitungs- und Bewerbungsfahrplan:
- Kontaktieren Sie die verantwortliche Person (siehe Auflistung unter Voraussetzungen) an der TU Ilmenau.
- Nehmen Sie mit der Gasteinrichtung Kontakt auf und erstellen Sie gemeinsam ein Programm für Sie, welches Ihre Vorhaben (Lehre, Promotionsbetreuung etc.) pro Tag aufschlüsselt.
- E-Mail an das International Office - spätestens 2 Monate vor geplanter Reise mit dem ausgefüllten Antragsformular.
- Bereiten Sie Ihren Dienstreiseantrag ( finden sie im Intranet) vor und lassen diesen von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben.
- Sie erhalten Informationen und Formulare (Mobility-Agreement, Confirmation of stay) für die Reise vom International Office. Die Gasteinrichtung muss Ihnen zudem eine Einladung für Ihren Aufenthalt zur Verfügung stellen, mit der Sie das Visum beantragen können.
- Das Mobility Agreement müssen Sie ausfüllen (u.a. mit Ihrem Reiseplan), unterzeichnen und bis spätestens 1 Monat vor Antritt der Reise dem IO vorlegen.
- Bitte schließen Sie eine für Ihre Reise gültige Versicherung ab. Mit dem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Einen ausreichenden Versicherungschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtschutz) müssen Sie selbst organisieren und finanzieren. Diese wird vom International Office für das zu erstellende Grant-Agreement abgefragt.
- Anschließend bekommen Sie eine Fördervereinbarung (Grant Agreement_Staff mobility for teaching),in dem alle Förderbedingungen festgehalten sind. Sie ist ebenfalls vor Antritt der Reise zu unterzeichnen und dem IO vorzulegen.
- Beantragen Sie ein Visum für Ihr Zielland. Bedenken Sie bitte, dass einige Konsulate längere Bearbeitungszeiträume haben und Sie rechtzeitig vor Reiseantritt den Antrag einreichen sollten.
Nun kann die Reise beginnen!
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Dienstreisen ins Ausland(zu finden im Intranet).
Die Aufenthaltskosten werden nach Tagessätzen von 180 € / Tag berechnet, d.h. An- und Abreisetage plus Arbeitstage vor Ort. Freie Wochen- sowie Wochenendtage sowie Feiertage können nicht gefördert werden.
Die EU stellt in ihrem Erasmus+ -Programm für jede*n Geförderte*n einen Reisekostenzuschuss zur Verfügung. Dieser wird (laut Distanzrechner der EU) wie folgt ermittelt:
einfache Distanz | Betrag (= Hin-und Rückfahrt)
500 - 1999 km | 275 €
2000 - 2999 km | 360 €
3000 - 3999 km | 530 €
4000 -7.999 km | 820 €
8.000 km und mehr | 1.500 €
Die Förderung erfolgt laut Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet) in Höhe der entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der angesetzten Pauschalen.
Dozierende mit einem Schwerbehindertennachweis (ab 50 GdB) erhalten von der EU besondere finanzielle Unterstützung. Der Sonderantrag hierfür muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Mehr Informationen gibt es auf den Webseiten des DAAD.
Die mit einer Reise verbundenen Mehrkosten können bis zu einer Maximalhöhe von 10.000 € abgedeckt werden.
Bitte halten Sie dafür unbedingt rechtzeitig vorher Rücksprache mit Corinna Wedekind vom International Office.
Haben Sie massive Probleme mit der Durchführung des Programms? Sind Ihnen einige Dinge noch unklar oder brauchen Sie Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben?
Oder möchten Sie Feedback geben?
Dann können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Koordinatorin wenden oder die von uns empfohlenen Anlaufstellen kontaktieren.
Nach Beendigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im International Office ein:
- Bescheinigung der Gasteinrichtung über Ihren Aufenthalt (sog. STA-confirmation of stay)
- Dienstreiseabrechnung (zu finden im Intranet)
Zudem werden Sie per E-Mail aufgefordert, an der EU-Survey-Onlineumfrage teilzunehmen. Sie erhalten die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Pauschalen (Fahrtkosten + Aufenthaltspauschale) erstattet.