Jeder Studieninteressierte meldet sich unmittelbar vor der Einschreibung als Studierender in einen Studiengang (Fachstudium) bei einer Gesetzlichen Krankenkasse. Dies ist auch dann erforderlich, wenn bereits eine Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter existiert.
Die Gesetzliche Krankenkasse prüft individuell den aktuellen Versichertenstatus des Studieninteressierten und meldet das Ergebnis der Prüfung über das elektronische Meldeverfahren der Krankenkassen an die Universität.
Die Krankenkasse benötigt zur Übermittung der Meldung die Gesonderte Absendernummer der Hochschule. Für die TU Ilmenau lautet diese H0001836
Details zum elektronischen Meldeverfahren der Gesetzlichen Krankenkassen
Interessierte an einer Studienvorbereitung benötigen bei der Einschreibung als Kollegiat in den Academic Preparation Course (Vorfachstudium) keine Meldung einer Gesetzlichen Krankenkasse zu ihrem Versichertenstatus.