Auf einen Blick

Für:

  • Frauen, die nach der Promotion eine Karriere in der Wissenschaft anstreben


Förderzeitraum:

  • max. 24 Monate


Finanzierungsbetrag: 

  • 3.000,- € pro Monat, plus möglicher Familienzulage


Vergaben

  • Einstieg in das Programm fortlaufend möglich
  • Förderbeginn zu jedem Monatsersten im Vergabezeitraum möglich
 

zu vergebende Stipendien:

  • je nach vorhandenen Finanzmitteln


Bewerbungszeitraum:

  • fortlaufend bis 31.12.2024

Ausschreibung

Das Post-Doc-Stipendienprogramm stärkt die Nachwuchsförderung von Frauen beim Übergang von der Promotion in eine wissenschaftliche Karriere. Mit dem Stipendium werden die eigenständige Forschung und der Erwerb von Lehrerfahrung gefördert. In Form einer Individualförderung bietet es die Gelegenheit, das eigene Forschungsthema zu definieren und die wissenschaftliche Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Ein besonderes Kennzeichen der Förderung an der TU Ilmenau soll es sein, junge Wissenschaftlerinnen bei der Netzwerkbildung zu unterstützen und so ihre Sichtbarkeit in ihrer Fachgemeinde zu stärken. Die Stipendiatinnen werden zur aktiven Kontaktaufnahme zu anderen Gruppen ihres Faches aufgefordert. Im Aufbau befindliche Partnerschaften sollen ausgebaut und vertieft werden. Damit will die TU Ilmenau ein Karrieresprungbrett anbieten.

Im Rahmen der Ausschreibung wird das Stipendium für eines der nachfolgenden Förderformate vergeben:

Anschubfinanzierung
Ziel der Anschubförderung besteht darin, Wissenschaftlerinnen eine anfängliche finanzielle Unterstützung bei der Suche nach einem eigenständigen Forschungsthema zu geben, um Förderanträge zur weiteren Finanzierung dieser Arbeiten zu stellen (nach § 3, (4) der Satzung). Im Rahmen der Förderung soll zur Vorbereitung auf eine Hochschulkarriere im Umfang von 2 SWS pro Semester forschungsorientierte Lehrerfahrung gesammelt und ausgebaut werden.

Abschlussförderung
Ziel der Abschlussförderung ist die finanzielle Unterstützung von Wissenschaftlerinnen zur erfolgreichen Beendigung des wissenschaftlichen Vorhabens (nach § 3 (6) der Satzung). Die Abschlussfinanzierung dient vor allem zur Konzentration auf die eigene wissenschaftliche Arbeit, um Ergebnisse voran-gegangener eigenständiger Arbeiten abzuschließen, zusammenzufassen und angemessen zu veröffentlichen. Auch im Rahmen der Abschlussfinanzierung können Anträge für zukünftige Projekte gestellt werden. Darüber hinaus soll zur Vorbereitung auf eine Hochschulkarriere im Umfang von 2 SWS pro Semester forschungsorientierte Lehrerfahrung gesammelt und ausgebaut werden.

Zur aktuellen Ausschreibung

FAQ