Habilitation

Wenn ein Wechsel in die Wirtschaft nicht der richtige Karriereweg ist, dann ist eine Möglichkeit für eine akademische Karriere die Habilitation. Das Verfahren regelt die Habilitationsordnung der TU Ilmenau. Zur Habilitation kann nur zugelassen werden, wer seine wissenschaftliche Befähigung durch eine herausragende Promotion oder eine vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen hat oder einen gleichwertigen akademischen Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule besitzt.

Die Finanzierung kann erfolgen durch:

eine Haushaltsstelle

die Einwerbung der eigenen Stelle über Drittmittel

ein Post Doc-Stipendium

Wenn Sie eine Universitätsprofessur anstreben, sollten Sie wissen, welchen Stellenwert die Habilitation in Ihrem Fachgebiet hat. Nur so können Sie sich für oder gegen eine Habilitation entscheiden.

Wenn Sie sich habilitieren wollen, sollten Sie eine Professorin oder einen Professor haben, der oder die Ihr Vorhaben unterstützt. Das Betreuungsverhältnis ist in der Regel weniger eng als während der Promotionszeit.

Noch unentschieden? Wir beraten Sie gern.

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