Habilitation
Doktor, quo vadis?
Wenn ein Wechsel in die Wirtschaft nicht der richtige Karriereweg ist, dann ist eine Möglichkeit für eine akademische Karriere die Habilitation. Das Verfahren regelt die Habilitationsordnung der TU Ilmenau. Zur Habilitation kann nur zugelassen werden, wer seine wissenschaftliche Befähigung durch eine herausragende Promotion oder eine vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen hat oder einen gleichwertigen akademischen Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule besitzt.
Die Finanzierung kann erfolgen durch:
eine Haushaltsstelle
die Einwerbung der eigenen Stelle über Drittmittel
ein Post Doc-Stipendium
über eine Anstellung als Juniorprofessor*in
über ein Tenure Track-Programm
Noch unentschieden? Wir beraten Sie gern.
Juniorprofessur
Früh selbstständig lehren und forschen
Juniorprofessuren werden öffentlich ausgeschrieben. Bitte informieren Sie sich auf unserem Stellenportal. Bewerber*innen durchlaufen ein übliches Berufungsverfahren. Als Junior erfüllen Sie im Grunde die gleichen Aufgaben wie reguläre Professor*innen. Sie engagieren sich in der Lehre, betreuen Studierende und Promovenden, beantragen Drittmittelprojekte, leisten Gremienarbeit und erledigen administrative Aufgaben. Da Sie sich noch in der Qualifizierungsphase befinden, haben Sie zudem die Möglichkeit der (über-)fachlichen Fort- und Weiterbildung.


