In der Vorlesung "Einführung in das Recht" werden Grundlagen und Methoden des Rechts vermittelt. Hierdurch soll Verständnis für die Bedeutung und Wirkungsweise des Rechts entwickelt und Interesse an rechtlichen Zusammenhängen geweckt werden.
Besonderer Wert gelegt wird auf die Abgrenzung der unterschiedlichen Rechtsgebiete, die Grundlagen unseres Staatswesens sowie die Grundrechte.
Der Überblick über die Rechtsmaterie wird ergänzt durch veranschaulichende Anwendungen anhand einzelner Fälle. Hierdurch soll ermöglicht werden, sich mit Rechtsfragen in der Praxis auseinanderzusetzen, juristische Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen und sich mit Juristen fachlich austauschen zu können.
Die Vorlesung "Einführung in das Recht" wird jeweils im Wintersemester angeboten.
Die Vorlesung "Öffentliches Recht" behandelt, aufbauend auf der Vorlesung "Einführung in das Recht", die wichtigsten Prinzipien staatlichen Handelns sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen fehlerhafte staatliche Beeinträchtigungen. Zu diesem Zweck wird vor allem das Verständnis für die Bedeutung der Grudnrechte gestärkt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlesung bildet das Verwaltungsrecht mit den verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung mit dem Verwaltungsakt im Zentrum. Dessen Erlass, Rechtmäßigkeit, Aufhebung und Anfechtung werden ebenso behandelt wie unterschiedliche verwaltungsrechtliche Verfahren und Ersatzansprüche.
Die Vorlesung "Öffentliches Recht" wird jeweils im Wintersemester angeboten.
Die Vorlesung "Einführung in das Medienrecht" bietet einen ersten Überblick über die Auswirkungen des Rechts auf die Medien. Ausgangspunkt sind hierbei die Grundrechte, die es ermöglichen sollen, Fälle in der Praxis möglichst rasch einzuschätzen.
Neben den "Mediengrundrechten" spielt das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine große Rolle, das immer wieder mit den Grundrechten der Medien zur Abwägung zu bringen ist. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Presse, der Rundfunk und der Multimediabereich.
Weitere Aspekte des Medienrechts werden in den Vorlesungen "Medienrecht 1" und "Medienrecht 2" behandelt.
Die Vorlesung "Einführung in das Medienrecht" wird jeweils im Sommersemester angeboten.
Standen bei der Einführungsveranstaltung die Grundrechte der Medien im Vordergrund, werden in der Vorlesung "Medienrecht 1" nun vor allem die gesetzlichen und staatsvertraglichen Regelungen stärker in den Blick genommen. Hierzu zählen insbesondere die Abwehransprüche Betroffener gegen Medienberichte, Rechte und Pflichten von Journalisten sowie die Ausgestaltung der Presse und des Rundfunks.
Hinzu kommen das Recht des Buches und des Filmes und weitere Aspekte des Internetrechts.
Die Vorlesung "Medienrecht 1" wird jeweils im Wintersemester angeboten.
In der Vorlesung "Europarecht" wird zunächst die Entwicklung der europäischen Integration skizziert und das Verhältnis der EU zu den Mitgliedstaaten dargestellt.
Genau untersucht werden die Organe der Union und deren Aufgaben.
Neben den Rechtsquellen des Unionrechts und dem Rechtsschutz vor dem EuGH werden ausführlich die Grundfreiheiten und deren Bedeutung herausgearbeitet.
Weitere Politikbereiche der Union runden das Bild ab.
Kurzreferate ermöglichen einen aktiven Zugang zu einzelnen europarechtlichen Themen.
Die Vorlesung "Europarecht" wird jeweils im Sommersemester angeboten.
Die Vorlesung "Medienrecht 2" ermöglicht eine weitere Vertiefung des Medienrechts. Breiten Raum nimmt hier das Urheberrecht ein, das hinsichtlich seiner Bedeutung, seiner Grundlagen und Schranken dargestellt wird.
Ergänzt kommt das Medienwettbewerbsrecht hinzu sowie der Jugendschutz.
Weitere medienrechtlich relevante Regelungen werden dem Markenrecht und dem Datenschutzrecht entnommen.
Europarechtliche und völkerrechtliche Aspekte werden an den verschiedenen Stellen der Vorlesung mit einbezogen.
Die Vorlesung "Medienrecht 2" wird jeweils im Sommersemester angeboten.