Die Vorlesung "Einführung in das Medienrecht" bietet einen ersten Überblick über die Auswirkungen des Rechts auf die Medien. Ausgangspunkt sind hierbei die Grundrechte, die es ermöglichen sollen, Fälle in der Praxis möglichst rasch einzuschätzen.
Neben den "Mediengrundrechten" spielt das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine große Rolle, das immer wieder mit den Grundrechten der Medien zur Abwägung zu bringen ist. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Presse, der Rundfunk und der Multimediabereich.
Weitere Aspekte des Medienrechts werden in den Vorlesungen "Medienrecht 1" und "Medienrecht 2" behandelt.
Die Vorlesung "Einführung in das Medienrecht" wird jeweils im Sommersemester angeboten.
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