FAQ
Bewerbung und Zulassung
Die Übersicht umfasst häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Bewerbung und Zulassung.
Ziel der Bewerbung ist es, die Zulassung für ein Studium an der Universität in einem bestimmten Studiengang zu erhalten. Die Bewerbung erfolgt zum Semester der beabsichtigten Studienaufnahme.
Hierzu existiert für jeden Studiengang mit seinem akademischen Abschluss ein Bewerbungszeitraum.
Die Bewerbung erfolgt im Bewerberportal komplett elektronisch.
Nur vollständige und im Bewerbungszeitraum abgegebene Bewerbungsanträge nehmen am Bewerbungsverfahren teil.
Grundsätzlich verfolgt die Zulassungsstelle das Ziel, alle im Bewerberportal abgeschickten Bewerbungsanträge für ein Studium zeitnah zu prüfen und zu bescheiden.
Geprüft werden die Kenntnisse der Lehrsprache und das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang anhand der vom Bewerber hochgeladenen Dokumente. Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt durch Bereitstellung eines Zulassungs- oder eines Ablehnungsbescheids im Bewerberportal.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen in der Zulassungsstelle ist begrenzt, die Anzahl eingehender Bewerbungen nicht vorhersehbar.
Die Anzahl täglich eingehender Bewerbungen ist gegen Ende eines Bewerbungszeitraums deutlich höher als zu Beginn eines Bewerbungszeitraums. Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für ein Master Studium (formal und fachlich) ist umfangreicher als die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelor Studium (nur formal).
Erfahrungsgemäß liegen die Ergebnisse der Prüfung daher zu Beginn eines Bewerbungszeitraums sehr frühzeitig und bei einer Bachelor Bewerbung eher als bei einer Master Bewerbung vor.
Unmittelbar nach der Abgabe des Antrags beginnt die Zulassungsstelle mit der Prüfung Ihrer Bewerbung.
Jeder Bearbeitungsschritt wird an der Bewerbung im Bewerberportal im Abschnitt Stand der Bearbeitung mit einem Status kenntlich gemacht.
Details zum Stand der Bearbeitung
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsstelle Rückfragen zur Ihrer Bewerbung in einer Prüfliste direkt im Bewerberportal stellt. Durch zeitnahes Reagieren können Sie die schnelle Bearbeitung Ihres Bewerbungsantrags unterstützen.
Die Bewerbung erfolgt im Bewerberportal der TU Ilmenau komplett online. Daher sollten Sie die Dokumente in einem elektronischen Format bereithalten.
Die bei der Bewerbung für ein Studium geforderten und von Ihnen hochzuladenden elektronischen Dokumente sollen es der Zulassungsstelle ermöglichen, Ihre Sprachkenntnisse und Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Hinblick auf den von Ihnen gewünschten Studiengang zu prüfen.
Studiengangbezogen werden immer nur die tatsächlich benötigten Dokumente gefordert. Von Ihnen bei der Bewerbung im Bewerberportal zu beantwortende Fragen steuern dabei die Auswahl der Dokumente.
Die Bewertung von Zeugnissen ausländischer Bildungseinrichtungen nach dem deutschen Bildungssystem ist die Voraussetzung zur Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung. Diese Bewertung ist an der TU Ilmenau ein regulärer Bestandteil der Bewerbung für ein Studium und wird von der Zulassungsstelle gebührenpflichtig vorgenommen.
Details zur Bewertung ausländischer Zeugnisse
Sollten Sie bereits im Besitz einer Bewertung durch den Dienstleister uni-assist sein, so laden Sie das Dokument nach Aufforderung der Zulassungsstelle zur Zahlung der Verwaltungsgebühr im Bewerberportal hoch. Da eine Bewertung durch uni-assist bereits vorliegt, entfällt in diesem Fall die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr zur Bewertung von Zeugnissen ausländischer Bildungseinrichtungen.
Die Master Eignungsüberprüfung ist ein regulärer Bestandteil der Bewerbung für ein Master Studium an der TU Ilmenau und wird von den Fakultäten vorgenommen.
Die fachliche Prüfung erfolgt in der Regel ohne Anwesenheit des Bewerbers formal anhand der im Bewerberportal hochgeladenen Bewerbungsunterlagen. Daher achten Sie bitte darauf, dass Sie aussagefähige und lesbare Dokumente mit den geforderten Inhalten hochladen.
Die Bewertungskriterien der fachlichen Master Eignungsüberprüfung sind studiengangbezogen. Sie sind in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Master Studiengangs in der Anlage "Besondere Zugangsvoraussetzungen" geregelt.
Die TU Ilmenau bietet Studiengänge in den Lehrsprachen Deutsch und Englisch an.
Das Niveau für eine direkte Zulassung zum Studium ist in jedem Fall C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (CEFR).
Das Niveau für eine bedingte Zulassung zum Master Studium ist B2 CEFR.
Das Niveau für eine bedingte Zulassung zum Bachelor Studium ist B1 CEFR.
Die Beherrschung der Lehrsprache des gewünschten Studiengangs ist durch den Studieninteressierten bei der Bewerbung anhand eines Sprachzertifikats nachzuweisen. Das Sprachzertifikat muss im Ergebnis eines Online- oder eines Präsenz Sprachtests von einem anerkannten Spracheninstitut ausgestellt und mittels Prüfkennzeichen verifizierbar sein.
Ausländische Studieninteressierte, die sich noch nicht in Deutschland befinden, benötigen ein Visum zur Einreise.
Nach Bereitstellung des Zulassungsbescheids durch die Zulassungsstelle können ausländische Studienteressierte bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland ein "Visum zum Zweck des Studiums" beantragen.
Um keine Zeit zu verlieren, kann es sinnvoll sein, bereits nach dem Abschicken der Bewerbung im Bewerberportal ein "Visum zum Zweck der Studienbewerbung" zu beantragen. Hierzu stellt die Zulassungsstelle im Bewerberportal eine Bewerbungsbestätigung zur Verfügung.
Im Ergebnis der Bewerbung für ein Studium erstellt die Zulassungsstelle im Fall der erfolgreichen Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung des Bewerbers für diesen einen Zulassungsbescheid.
Nein, das ist nicht möglich.
Bitte bewerben Sie sich regulär über das Bewerberportal der TU Ilmenau. Nach Prüfung der fachlichen und sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen durch die Zulassungsstelle erhalten Sie eine Antwort. Diese wird Ihnen in einem Bescheid (Zulassung zum Studium oder Ablehnung) mitgeteilt.
Ein Bachelor Abschluss bildet die Zugangsvoraussetzung zum Master Studium.
Bachelor einer ausländischen Bildungseinrichtung
Studienbewerber mit einem Bachelor Studium an einer ausländischen Bildungseinrichtung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Bachelor Abschlusszeugnis mit allen erbrachten Studienleistungen (transcript of records) nachweisen. Es genügt nicht, eine Übersicht der aktuellen Studienleistungen des Bachelor Studiums hochzuladen.
Bachelor einer deutschen Bildungseinrichtung
Studienbewerber mit einem Bachelor Studium an einer deutschen Bildungseinrichtung können sich bei zeitlicher Nähe ihres Bachelor Abschlusses auch ohne Bachelor Abschlusszeugnis bewerben. Es genügt, eine Übersicht der aktuellen Studienleistungen des Bachelor Studiums hochzuladen, auf der die zeitliche Nähe zur Bachelor Abschlussprüfung bestätigt wird.
Die Zulassung zum Studium erfolgt in diesem Fall mit der Auflage, den Bachelor Abschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Master Studiums nachzuweisen.
Folgende Gründe verhindern das Abschicken der Bewerbung.
Pflichtfelder nicht vollständig gefüllt
Das elektronische Bewerbungsformular umfasst verpflichtend zu füllende und optional zu füllende Datenfelder. Erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder kann die Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraums abgeschickt werden.
Bewerbungszeitraum abgelaufen
Nach Ablauf des letzten Tages des Bewerbungszeitraums 24:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit kann eine Bewerbung nicht mehr abgeschickt werden. Bitte beachten Sie die mögliche Zeitverschiebung in Ihrem Heimatland.
Mehrere Bewerbungen pro Studiengang
Im selben Bewerbungszeitraum kann nur eine Bewerbung pro Studiengang abgeschickt werden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nur dann gefordert, wenn der neue Studiengang an der TU Ilmenau artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang an einer anderen Hochschule ist.
Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der Bewerber seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird außerdem bestätigt, dass im bisherigen Studiengang weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden.
Die o.g. Feststellung muss nicht in einer eigenen Bescheinigung getroffen werden. Sie kann auch Bestandteil einer Leistungsübersicht (transcript of records) des Studierenden sein.
Damit hat die Zulassungsstelle die formale Sicherheit, dass der Bewerber alle erforderlichen Prüfungsleistungen im neuen Studiengang an der TU Ilmenau erbringen darf. Dies ist u.a. eine Voraussetzung zur Zulassung für den Studiengang.