Masterarbeit
Themen für Masterarbeiten
Die aktuellen Themenstellungen finden Sie auf Moodle.
Wenn Sie sich für eines der dort aufgeführten Themen interessieren, kontaktieren Sie bitte frühzeitig den Betreuer. Wir sind auch gern bereit, von Ihnen selbst vorgeschlagene theoretische und praktische Themen zu betreuen, wenn diese mit unseren Forschungsschwerpunkten vereinbar sind.
Ablauf einer Masterarbeit
Studierende der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Medienwirtschaft können Themen für Masterarbeiten aus der regelmäßig aktualisierten Liste Themen für Masterarbeiten des Fachgebiets auswählen oder sich in einem persönlichen Gespräch mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Fachgebiets über Forschungsthemen informieren, zu denen Masterarbeiten angefertigt werden können. Studierende haben darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Themenvorschläge für Masterarbeiten zu unterbreiten.
Das genaue Thema, die spezifischen Voraussetzungen sowie die Termine für die Bearbeitung werden in Abstimmung mit dem jeweiligen Betreuer durch den Fachgebietsleiter festgelegt.
Nach Absprache mit dem potenziellen Betreuer der Masterarbeit ist ein Exposé für das gewählte Thema zu erstellen. Das Exposé ist eine vorausschauende Form der Inhaltsangabe und sollte folgende Punkte enthalten:
- Motivation, Zielstellung, Leitfragen,
- Grobgliederung und Aufbau der Arbeit (Beschreibung der Grobgliederung),
- wesentliche Literaturangaben.
Der Zeitraum bis zur Vorlage der Erstversion des Exposés beim Betreuer sollte 4 Wochen nicht überschreiten. Zwischen dem Feedback zur Erstversion und der Abgabe des finalen Exposés sollten maximal 2 Wochen liegen.
Bei positiver Bewertung des Exposés im Fachgebiet kann der Antrag auf Ausgabe eines Masterarbeitsthemas (Anmeldung beim Prüfungsamt) ausgefüllt werden.
Nach Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit durch das Prüfungsamt geben Sie das Antragsformular bitte bei Ihrem Betreuer ab. Nach Unterschrift des Formulars durch den Fachgebietsleiter und dem jeweiligen Prüfungsausschuss-Vorsitzenden ist das Masterarbeitsthema offiziell vergeben und die Bearbeitungszeit beginnt.
Bei Abschlussarbeiten werden standardmäßig Plagiatskontrollen durchgeführt, wozu wir ggfs. die Software OURIGINAL nutzen. Zur Prüfung Ihrer Arbeit mit dieser Software benötigen wir Ihr Einverständnis, weshalb wir Sie bitten, mit der Anmeldung der Arbeit das unterschriebene Einverständnisformular abzugeben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von ihrem Betreuer.
Sie können nun Ihre Masterarbeit schreiben. Der Umfang einer Masterarbeit sollte i. d. R. 60 bis 70 Seiten betragen. Bitte beachten Sie, dass nur in begründeten und vom Betreuer ausdrücklich genehmigten Fällen (z. B. bei empirischen Arbeiten) die Seitenanzahl überschritten werden darf.
Hinweise zur Gestaltung der Masterarbeit entnehmen Sie dem Leitfaden für das Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am Fachgebiet Nachhaltige Produktionswirtschaft und Logistik.
Für jeden Master-Studierenden ist spätestens nach drei Monaten die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation obligatorisch. Jeder Master-Studierende erhält so die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand seiner Arbeit zu präsentieren und ein Feedback aus dem Auditorium (Fachgebiet, Kommilitonen) zu erhalten.
Zu jeder Abschlussarbeit ist eine Zusammenfassung (auf Deutsch) im Umfang von maximal 2.400 Zeichen sowie ein englischsprachiges Abstract in ungefähr gleichem Umfang anzufertigen. Diese Seite ist am Ende der Arbeit einzubinden.
Vor der Abgabe der Abschlussarbeit geben Sie bitte die bibliografischen Daten (inklusive Zusammenfassung und Abstract) ihrer Abschlussarbeit in das Web-Formular auf der Seite HSB Meldung einer Studienabschlussarbeit der Universitätsbibliothek ein.
Bitte beachten Sie bei den Feldern folgendes:
- Die Arbeit unterliegt der Geheimhaltungspflicht
→ nein, es sei denn, dass mit dem Betreuer anderes vereinbart ist - Betreuer
- → hier ist stets der Name des betreuenden Hochschullehrers "Prof. Dr. Rainer Souren" einzutragen
- Zweitgutachter
→ hier ist der Name des betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiters einzutragen. Bei direkt von Herrn Prof. Souren betreuten Arbeiten fragen Sie bitte nach, wer als Zweitgutachter der Arbeit fungiert.
Die deutschsprachige Zusammenfassung und ein englischsprachiges Abstract (= Übersetzung der Zusammenfassung) werden bei der Bibliothek zum Zweck der Veröffentlichung eingereicht, vgl. § 25 (8) PO-AB für Studiengänge mit dem Studienabschluss "Bachelor" und "Master". Für den Inhalt und Form der Zusammenfassungen (deutsch und englisch) ist der Studierende als Urheber der Abschlussarbeit verantwortlich.
Bei der Abgabe der Abschlussarbeit ist neben den drei fest gebunden Exemplaren, eine CD der Abschlussarbeit (Adobe PDF- oder MS Word-Dateien) und die Autorespond-Mail (Anmeldung einer Abschlussarbeit) von der Hochschulbibliographie abzugeben. Werden in der Arbeit Online-Quellen zitiert, so sind die entsprechenden Ursprungsdateien mit exakter Quellenangabe und Abrufdatum der CD beizufügen. Bitte achten Sie darauf, dass in allen drei Exemplaren der Abschlussarbeit die unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung mit eingebunden werden muss.
Erst- und Zweitgutachter lesen sich die Masterarbeit durch, bewerten diese und schreiben ihre Gutachten. Eine Information über die Benotung sowie Kopien der Gutachten werden Ihnen nach Beendigung des Begutachtungsprozesses zugesandt.
Parallel zum Begutachtungsprozess der Arbeit findet eine Verteidigung der Arbeit statt, die bei der Benotung berücksichtigt wird. Erfahrungsgemäß dauert es ca. 4 bis 6 Wochen nach Abgabe, bis Sie Ihre Note erhalten.
Nach der Notenbekanntgabe besteht für Sie die Möglichkeit, in der Sprechstunde einen Termin für ein individuelles Feedback zu vereinbaren.
Nach der Abgabe der deutschsprachigen Zusammenfassung und des englischsprachigen Abstract über das Web-Formular erhalten Sie von der Universitätsbibliothek eine Bestätigungs-E-Mail. Diese geben Sie bitte gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular Abmeldung von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Medien und dem Antrag auf Exmatrikulation im Prüfungsamt ab. Nur dann können Sie ordnungsgemäß exmatrikuliert werden.
Bei Fragen zur Hochschulbibliografie wenden Sie sich bitte an: