Benutzungsordnung für den Universitätsverlag Ilmenau

Gemäß §§ 3, 37 Abs. 2, 115 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601) erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend „Universität genannt) die nachfolgende Benutzungsordnung für den Universitätsverlag in der Universitätsbibliothek. Der Senat der Universität hat die Ordnung am 09.01.2007 beschlossen. Das Rektorat hat die Erweiterung der Aufgaben der Universitätsbibliothek am 13.02.2007 beschlossen. Der Rektor hat die Satzung am 13.02.2007 genehmigt. Sie wurden dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 14.02.2007 angezeigt.

§ 1 Aufgabe

Der Universitätsverlag Ilmenau ist eine Dienstleistung der Universitätsbibliothek Ilmenau für wissenschaftliches Publizieren an der Technischen Universität Ilmenau. Ziel des Verlages ist es, den Wissenschaftlern der Universität eine günstige und leicht erreichbare Plattform für ihre wissenschaftlichen Publikationen zu bieten. Der Universitätsverlag fördert die freie Zugänglichkeit zu wissenschaftlicher Information durch eine parallele, kostenfreie und dauerhafte Online-Veröffentlichung (Open Access) der vom Verlag herausgegebenen Publikationen. Er ist bestrebt, seine Verlagsprodukte zu marktgerechten, aber günstigen Preisen im Buchhandel anzubieten, um eine möglichst weite Verbreitung zu gewährleisten.

§ 2 Berechtigter Personenkreis

(1) Die Dienstleistungen des Verlages stehen den Wissenschaftlern der Technischen Universität Ilmenau zur Verfügung, wenn sie Autoren oder Herausgeber einer wissenschaftlichen Publikation sind. Doktoranden können ihre Dissertation über den Verlag verbreiten.

(2) Studenten und Absolventen der Universität können mit Zustimmung eines betreuenden Hochschullehrers die Dienstleistungen des Verlages nutzen.

(3) Der Universitätsverlag kann auch für die Zentralen Einrichtungen der Universität und die Universitätsverwaltung tätig werden.

§ 3 Dienstleistungen des Verlages

(1) Der Universitätsverlag besorgt die Drucklegung und Lieferbarkeit im Buchhandel von Publikationen der in § 2 genannten Personen und Einrichtungen.

(2) Zudem wird die Publikation als elektronisches Dokument im Rahmen der Digitalen Bibliothek Thüringen veröffentlicht

(3) Es ist Aufgabe des Verlages, die Autoren technisch und verlegerisch zu beraten. Layout und Lektorat sind grundsätzlich Sache der Herausgeber und Autoren. Sie haben hierbei formale Vorgaben des Verlages zu beachten.

§ 4 Verlagsvertrag

Ein Buchprojekt soll auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages (Anlage Mustervertrag) durchgeführt werden. In dem Verlagsvertrag sind neben der Kostentragung und der Vergütung die Einräumung von Nutzungsrechten und die Dauer der Lieferbarkeit im Buchhandel zu regeln.

§ 5 Aufwendungen

Der Autor bzw. Herausgeber trägt die Aufwendungen, die dem Universitätsverlag entstehen zuzüglich eines Entgelts für den Verwaltungskostenaufwand des Verlages. Die Kosten für das Buchprojekt sind im Vertrag zu benennen. Der Universitätsverlag bestimmt die Höhe des Entgelts für seine Dienstleistungen im Benehmen mit dem für den Haushalt zuständigen Dezernat der Hochschulverwaltung.

§ 6 Verwendung der Einnahmen

(1) Die Einnahmen des Verlages aus dem Verkauf der Bücher stehen bis zum 25. verkauften Exemplar einschließlich dem Verlag zu. Darüber hinausgehende Einnahmen aus dem Verkauf werden zu 75 % an den Autor ausgekehrt. Die Abrechnung erfolgt jährlich.

(2) Die vom Universitätsverlag eingenommenen Entgelte und Verkaufserlöse sind für die Arbeit des Verlages, insbesondere zur Deckung laufender Kosten sowie für Werbung und Teilnahme an Ausstellungen zu verwenden.

(3) Erfolgt die Finanzierung eines Buchprojektes durch Haushaltsmittel, findet Abs. 1 Satz 2 keine Anwendung.

§ 7 Berichterstattung

Der Direktor der Universitätsbibliothek Ilmenau berichtet regelmäßig dem Ausschuss für Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung über die Tätigkeit des Universitätsverlages. Für die laufenden Geschäfte kann er einen Verantwortlichen in der Bibliothek benennen.

Anlage: Mustervertrag

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Original von Gerd Altmann auf Pixabay