RECHTSGRUNDLAGEN

   

ZUGANG - SCHUTZ - BEWAHRUNG

Archive sind Informationsdienstleister. Im Gegensatz zu Bibliotheken ist ihr Gegenstand hauptsächlich jene Information, die nicht für eine Veröffentlichung gedacht ist. Jahrhunderte lang war es Aufgabe der Archive, diese Informationen als Herrschaftswissen zu wahren und zu schützen. Auch heute bergen die Archivalien schützenswerte Informationen, seien es personenbezogene Daten oder jene, die dem Geheimnisschutz unterliegen. Und noch immer gehören die Bewahrung und der Schutz dieser Informationen zu den Kernaufgaben von Archiven. Der voraussetzungslose Zugang zu diesen Informationen aber ist in einer demokratischen Informationsgesellschaft wie der unsrigen ein hohes Gut.

   

Archivgesetze vereinbaren die unterschiedlichen Ansprüche, die an den Umgang mit jenen Informationen gerichtet werden, die sich in den archivalischen Quellen befinden. Für die Einrichtungen des Bundes gilt das Bundesarchivgesetz, für die Behörden der Länder die Landesarchivgesetze.

   

RECHTSNORMEN FÜR DAS UNIVERSITÄTSARCHIV ILMENAU

ARCHIVORDNUNG DER TU ILMENAU

Die "Ordnung über die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Universität -Archivordnung" vom 08. Februar 2022 orientiert sich in ihren Bestimmungen am Thüringer Archivgesetz.

Entsprechend § 4a ThürArchivG ermöglicht diese Satzung es der Technischen Universität Ilmenau, ein eigenes Archiv zu unterhalten.

THÜRINGER ARCHIVGESETZ

Das Thüringer Archivgesetz vom 29. Juni 2018 bildet das Rahmengesetz für die Arbeit des Universitätsarchivs Ilmenau.

Es definiert Aufgaben und Zuständigkeiten der öffentlichen Archive des Landes Thüringen und verankert das Zugangsrecht für Jedermann unter Beachtung schutzwürdiger Belange Dritter.

   

Das Archivrecht hat aufgrund seines Gegenstandes Bezüge zu Normen, die den Umgang mit Informationen regeln. Daher seien hier jene Gesetze aufgeführt, die für die Arbeit und Nutzung des Universitätsarchivs Ilmenau eine gewisse Relevanz aufweisen.

   

EU Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 27. April 2016 dient dem Schutz der Grundrechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung und Weitergabe persönlicher Daten. Damit diese Rechte aber nicht mit den Regelungen des nationalen Archivrechts kollidieren (z.B. hinsichtlich des Rechts auf Löschung), nimmt § 89 eine Ausnahmeregelung zugunsten der Archivierung im öffentlichen Interesse vor.

 

Thüringer Transparenzgesetz

Das Thüringer Transparenzgesetz vom 10. Oktober 2019 regelt das Recht auf Information der öffentlichen Verwaltung für Jedermann. Für die Technische Universität Ilmenau gilt das Gesetz nur eingeschränkt (§ 2 Abs. 4 ThürTG). Das Thüringer Archivrecht berücksichtigt jedoch den Gedanken des Transparenzgesetzes, indem Archivgut, welches bereits vor der Übergabe an das Archiv zugänglich gemacht wurden, von der Schutzfristenregelung ausnimmt (ThürArchivG § 17 Abs. 2).

Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt das Recht des Schöpfers an seinen geistigen Werken. Um urheberrechtlich geschützte Archivalien zugänglich zu machen, sind die Regelungen des Urheberrechts zu berücksichtigen. Die Schrankenregelungen begrenzen diese Rechte im Kontext des eigenen Gebrauchs (§ 53 UrhG) und der wissenschaftlichen Forschung (§ 60c UrhG).