In Ausnahmefällen ist das möglich. Die Vergabe von Plätzen in Übungsgruppen erfolgt jedoch auf Basis der offiziellen Stundenplanung. Folglich werden die Plätze in einer Übungsgruppe bevorzugt an diejenigen Studierenden vergeben, für die dieser Übungstermin in ihrem Stundenplan explizit vorgesehen ist. Alle weiteren Interessenten werden nach vorhandenen Kapazitäten zugeteilt.
Bonuspunkte sind freiwillige Zusatzpunkte, die unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. aktive Teilnahme an Übungen) gewährt werden. Bonuspunkte können einer Prüfungsleistung hinzugerechnet werden, sofern die Prüfungsleistung selbst bestanden wurde (vgl. § 17 Abs. 5 PStO-AB). In den Modulbeschreibungen sind die Details zur Vergabe von Bonuspunkten, z. B. zur Zahl und zu den Bedingungen, angegeben.
Beispiel: Sie haben in einem Wintersemester Bonuspunkte erworben.
Fall a) Sie wollen in dem gleichen Semester die Klausur schreiben. Dann bekommen Sie die Bonuspunkte auf die bestandene Prüfungsleistung angerechnet. Ist eine Prüfung nicht bestanden, werden die erzielten Bonuspunkte nicht hinzugerechnet.
Fall b) Sie haben die Klausur im Wintersemester geschrieben, aber nicht bestanden. Dann werden Ihnen die Bonuspunkte im folgenden Sommersemester angerechnet, insofern Sie die Prüfungsleistung bestanden haben. Ist die Prüfung nicht bestanden, werden die erzielten Bonuspunkte nicht hinzugerechnet und verfallen.
Fall c) Sie wollen nicht im Wintersemester, sondern erst im folgenden Sommersemester die Klausur schreiben. Dann können Sie die Bonuspunkte in das Folgesemester mitnehmen. Die Bonuspunkte werden auf die bestandene Prüfungsleistung angerechnet. Ist eine Prüfung nicht bestanden, werden die erzielten Bonuspunkte nicht hinzugerechnet und verfallen.
Fall d) Sie haben die Klausur im Wintersemester erfolgreich absolviert, möchten aber im Sommersemester die Klausur erneut mitschreiben, um sich zu verbessern. Dann werden Ihnen die Bonuspunkte erneut angerechnet, insofern Sie die Prüfungsleistung bestanden haben. Ist die Prüfung nicht bestanden, werden die erzielten Bonuspunkte nicht hinzugerechnet.
Fall e) Sie schreiben die Klausur erst im nun folgenden Wintersemester, d. h. ein Jahr, nachdem Sie die Bonuspunkte ursprünglich erworben hatten. Zu diesem Zeitpunkt sind die Bonuspunkte verfallen, Sie können Sie nicht mehr verwenden. Sie haben aber die Möglichkeit, durch erneute Teilnahme an den Fallstudien wieder Bonuspunkte zu erwerben.
§ 17 (5) PO-STO-AB besagt: „... Erworbene Bonuspunkte verfallen nicht vor Ablauf des Semesters, welches auf das Semester folgt, in welchem der Bonus vergeben worden ist. Innerhalb dieser Zeit werden sie auch auf das Ergebnis einer Wiederholungsprüfung angerechnet. Bonuspunkte sind nicht Bestandteil der Modulabschlussleistung und können ausschließlich zur Verbesserung der Modulnote führen. ...“
Bonuspunkte bleiben danach für zwei Semester erhalten, sofern sie in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen wurden. Bonuspunkte werden außerdem nur auf bestandene Prüfungsleistungen angerechnet. Ist eine Prüfung nicht bestanden, werden die erzielten Bonuspunkte nicht hinzugerechnet. Sie können im Folgesemester im Rahmen der Wiederholungsprüfung in Anspruch genommen werden.
Ja, und zwar in Fällen, in denen die Nachfrage nach einem Pro- oder Hauptseminar am Fachgebiet Marketing die verfügbaren Kapazitäten überschreitet. Dann werden für eine Vergabeentscheidung die Vornoten in bisher absolvierten Marketingfächern herangezogen.
Eine Ausnahme bildet das Proseminar in jedem Wintersemester. Jeweils im Wintersemester werden alle online eingeschriebenen Studenten zentral vom Prüfungsamt auf die Fachgebiete der Fakultät verteilt. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der freien Plätze, entscheidet das Los. Daher gelten keine Auswahlkriterien.
Dies ist keine zwingende Voraussetzung, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Studierende, die vor ihrer Bachelorarbeit das Proseminar am Fachgebiet Marketing absolviert haben, haben damit bereits Einblick in Forschungsschwerpunkte des Fachgebiets, in relevante Literatur sowie Erwartungen an die Art und Weise des wissenschaftlichen Arbeitens gewonnen. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Qualität der Bachelorarbeit und damit die Benotung aus.
Dies ist keine zwingende Voraussetzung, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Studierende, die vor ihrer Masterarbeit das Hauptseminar am Fachgebiet Marketing absolviert haben, haben damit bereits Einblick in Forschungsschwerpunkte des Fachgebiets, in relevante Literatur sowie Erwartungen an die Art und Weise des wissenschaftlichen Arbeitens gewonnen. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Qualität der Masterarbeit und damit die Benotung aus.
Für die Bearbeitung eines Bachelorthemas am Fachgebiet Marketing gibt es, zusätzlich zu den Regeln der geltenden Prüfungsordnung, keine zwingenden Voraussetzungen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Proseminar im Bereich Marketing ist aber angesichts der dort erworbenen inhaltlichen und methodischen Fähigkeiten dringend zu empfehlen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit laut Prüfungsordnung und insbesondere der Besonderen Bestimmungen erfüllen. Sollten Sie diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Bachelorarbeit nicht nachweislich erfüllen, können wir Ihnen leider keine Betreuungszusage erteilen.
Für eine bessere Planung unserer Betreuungskapazitäten bitten wir vorab alle Interessenten für eine Bachelorarbeit um Ihre Einschreibung im Kontaktformular. Sie können sich darin jederzeit registrieren und einen individuellen Wunschtermin für den Start Ihrer Bachelorarbeit innerhalb des betreffenden Semesters angeben.
Nach Erhalt der Zusage, die Abschlussarbeit am Fachgebiet Marketing schreiben zu können, müssen auf dem Formular Anmeldung der Abschlussarbeit Ihre persönlichen Angaben ausgefüllt werden. Danach lassen Sie sich die Zulassungsvoraussetzungen im Prüfungsamt bestätigen. Diesen Antrag legen Sie dann bitte zum 1. Konsultationstermin Ihrem Betreuer vor. Bei Zustimmung des Betreuers werden dann das Thema der Abschlussarbeit und der Ausgabetermin eingetragen. Beide bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Im Anschluss wird der Antrag über das Sekretariat dem Prüfungsamt weitergeleitet.
Für die Bearbeitung eines Masterarbeitsthemas am Fachgebiet Marketing gibt es, zusätzlich zu den Regeln der geltenden Prüfungsordnung, keine zwingenden Voraussetzungen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Master-Hauptseminar im Bereich Marketing ist aber angesichts der dort erworbenen inhaltlichen und methodischen Fähigkeiten dringend zu empfehlen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Masterarbeit laut Prüfungsordnung und insbesondere der Besonderen Bestimmungen erfüllen. Sollten Sie diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Masterarbeit nicht nachweislich erfüllen, können wir Ihnen leider keine Betreuungszusage erteilen.
Für eine bessere Planung unserer Betreuungskapazitäten bitten wir vorab alle Interessenten für eine Masterarbeit um Ihre Einschreibung im Kontaktformular. Sie können sich darin jederzeit registrieren und einen individuellen Wunschtermin für den Start Ihrer Masterarbeit innerhalb des betreffenden Semesters angeben.
Nach Erhalt der Zusage, die Abschlussarbeit am Fachgebiet Marketing schreiben zu können, müssen auf dem Formular Anmeldung der Abschlussarbeit Ihre persönlichen Angaben ausgefüllt werden. Danach lassen Sie sich die Zulassungsvoraussetzungen im Prüfungsamt bestätigen. Diesen Antrag legen Sie dann bitte zum 1. Konsultationstermin Ihrem Betreuer vor. Bei Zustimmung des Betreuers werden dann das Thema der Abschlussarbeit und der Ausgabetermin eingetragen. Beide bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Im Anschluss wird der Antrag über das Sekretariat dem Prüfungsamt weitergeleitet.
Prinzipiell ist es möglich, Ihre Bachelor- oder Masterarbeit am Fachgebiet auch in Kooperation mit einem Unternehmen zu schreiben. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Die Themenstellung der Arbeit lässt eine wissenschaftliche Arbeit im Sinne der geltenden Prüfungsordnungen der TU Ilmenau zu. Themen, die keine wissenschaftliche Fragestellung beinhalten, müssen wir leider ablehnen.
2) Die Themenstellung der Arbeit ist einem oder mehreren Arbeits- und Forschungsgebieten des Fachgebiets zuzuordnen. Nur dann können wir Sie auch bestmöglich betreuen.
Die Urheberrechte an Ihrer Abschlussarbeit obliegen Ihnen als Studierenden (vgl. § 12 (9) Master-Prüfungsordnung, Allgemeine Bestimmungen). Daher können Sie, nach erfolgreicher Begutachtung der Arbeit, auch selbst entscheiden, ob und in welcher Form Sie Ihre Abschlussarbeit veröffentlichen.
Einschränkungen können sich in zwei Fällen ergeben.
Sollte Ihre Abschlussarbeit in Forschungsarbeiten des Fachgebiets eingebunden sein, werden wir vorab mit Ihnen Nutzungsart und -umfang der Abschlussarbeit und ihrer Ergebnisse schriftlich vereinbaren, um den Publikationsinteressen beider Seiten entsprechen zu können.
Falls Sie Ihre Arbeit in Kooperation mit einem externen Partner geschrieben haben, so stehen diesem externen Partner eventuell ebenfalls Rechte an der Arbeit zu. Sie sollten daher vorab klären, inwiefern eine Veröffentlichung der Zustimmung dieser externen Partner bedarf bzw. ob eine Veröffentlichung sogar seitens dieser externen Partner ausgeschlossen wird (z.B. durch einen Sperrvermerk).
Die Klausuren des Fachgebiets beziehen sich grundsätzlich immer auf die aktuelle/zuletzt durchgeführte Vorlesung.
Für Klausuren in Lehrveranstaltungen von Frau Prof. Geigenmüller werden grundsätzlich keine Stoffeingrenzungen oder Schwerpunktsetzungen vorgenommen. Prüfungsrelevant sind jeweils Vorlesungs- und auch Übungsinhalte.
Der Besuch sowie eine ausreichende Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen und Übungen sind die Voraussetzungen, um eine Prüfung erfolgreich zu absolvieren.
Für Klausuren in Lehrveranstaltungen von Frau Prof. Geigenmüller können Sie zur Klausurvorbereitung die Wiederholungsfragen am Ende jedes Vorlesungskapitels sowie Klausuren aus vorangegangenen Semestern heranziehen. Diese Klausuren erhalten Sie im Downloadbereich des Fachgebiets.
Außerdem besteht am Ende des Semesters immer die Möglichkeit, zur letzten Lehrveranstaltung Wiederholungsfragen einzureichen, die dann durch den Lehrenden noch einmal beantwortet werden. Unterlagen zu diesen Wiederholungsveranstaltungen sind ebenfalls im Downloadbereich verfügbar.
Termine zur Einsichtnahme in die aktuellen Klausuren eines Semesters werden regelmäßig zu Beginn des Folgesemesters angeboten. Entsprechende Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Fachgebiets bekanntgegeben.
Um Einsicht in Ihre Klausur(en) zu nehmen, ist eine vorherige Einschreibung zwingend erforderlich. Details einer solchen Einschreibung werden ebenfalls rechtzeitig vorher bekanntgegeben.
Bitte stellen Sie in diesem Fall einen formlosen, begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss. Dieser wird i. d. R. genehmigt.
Sie können einer Person des Vertrauens eine schriftliche Vollmacht erteilen, die an Ihrer Stelle die Klausur einsehen kann. Die betreffende Person muss sich zur Einsicht durch ihren Personalausweis sowie die Vorlage der Vollmacht identifizieren können.
Die vorherige Einschreibung zur Klausureinsicht unter Ihrem Namen muss trotzdem erfolgen!
Bachelor- und Masterstudierende haben die Möglichkeit, die Ergebnisse über das Thoska-System einzusehen. Die dort veröffentlichten Noten sind geltend.
Studierende, die sich für die Klausur nicht über das Thoska-System anmelden konnten, können ihr Ergebnis in ihrem zuständigen Prüfungsamt erfragen. Die Noten werden vom Prüfungsamt eigenständig im System erfasst.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Ja. Dazu benötigen wir folgende Informationen:
Hierfür finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ein entsprechendes Formular unter: Prüfungsamt > Dokumente > Formulare & Anträge
Nach erfolgreicher Anerkennung durch das Fachgebiet reichen Sie dieses Formular beim Prüfungsamt ein.
Prinzipiell ja. Allerdings muss die Veranstaltung vom Umfang (2 SWS VL + 1 SWS Übung) sowie von den Inhalten und Anforderungen her vergleichbar sein. Einen offiziellen Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte beim Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studienganges ein. Unbenotete Scheine (Sitzscheine) werden generell nicht anerkannt.
Findet der Wechsel innerhalb der TU Ilmenau statt, wird Marketing 1 (Grundlagen des Marketing) und Marketing 2 (Medienmarketing) anerkannt.
Nein. Mehr Hinweise auf der Seite Fachpraktikum.
Nein. Sitzscheine werden generell nicht ausgestellt, sondern nur benotete Scheine.
Wir unterstützen Sie bei Bedarf gern bei Ihrer Bewerbung um ein (Auslands-)Praktikum, ein Stipendium oder sonstige Fördermöglichkeiten mit einem entsprechenden Empfehlungsschreiben. Bitte beachten Sie dazu folgendes:
Empfehlungsschreiben für den Wechsel an eine andere Hochschule oder Universität in Deutschland stellen wir nur dann für Sie aus, wenn wir Sie persönlich kennen und folglich in einem solchen Schreiben Ihre Person entsprechend würdigen können. In allen anderen Fällen sind die wesentlichen Informationen zu Ihrer Person bereits in Ihren Zeugnissen, Notennachweisen, Praktikumseinschätzungen usw. enthalten und bedürfen keiner weiteren Kommentierung.
Nehmen Sie bitte rechtzeitig vor der Abgabefrist eines solchen Schreibens mit uns Kontakt auf. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Erstellung, können dies aber nicht in jedem Fall garantieren.
Senden Sie uns Ihren Lebenslauf, eine Notenübersicht, Praktikazeugnisse usw. ein, die uns ein möglichst vollständiges Bild Ihrer Person ermöglichen. Im Einzelfall führen wir mit Ihnen zusätzlich ein kurzes persönliches Gespräch durch.
Nennen Sie uns bitte außerdem vorab Ihre Motivation zur Bewerbung um ein Stipendium, ein Auslandspraktikum o. ä. Dies hilft uns, das Empfehlungsschreiben möglichst aussagekräftig zu gestalten.
Machen Sie bitte präzise Angaben zu dem oder den Adressaten des Empfehlungsschreibens, zur Sprache, in der es angefertigt werden soll (deutsch, englisch, russisch) sowie zur Einreichungsfrist Ihrer Bewerbung.
Gern nehmen wir Ihre Bewerbung als studentische Hilfskraft bzw. Tutor jederzeit entgegen. Um über eine Eignung und eine effektive Aufgabenzuteilung zu entscheiden, senden Sie uns bitte vollständige Bewerbungsunterlagen zu, d. h.
Bitte erläutern Sie in Ihrem Anschreiben kurz Ihre Motivation zu einer Bewerbung als studentische Hilfskraft bzw. Tutor am Fachgebiet Marketing.
Nach Eingang und Sichtung der Unterlagen setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.