12.08.2021

Bibliotheksmitteilung 1/2021

Bibliotheksmitteilung 1/2021

12. August 2021

1. Abbestellung von Informationsressourcen

Der Universitätsbibliothek stehen ab diesem Jahr deutlich weniger Mittel für die Erwerbung digitaler und gedruckter Inhalte zur Verfügung als in den Vorjahren. Es ist deshalb leider unumgänglich, in erheblichem Umfang Abonnements für wissenschaftliche Zeitschriften und in zwei Fällen auch den Zugang zu Fachdatenbanken zu kündigen.

Das Kriterium für die Auswahl der wegfallenden Informationsressourcen war ihre Nutzung. Abbestellt werden gedruckte und elektronische Zeitschriften sowie Fachdatenbanken, bei denen die Relation zwischen Preis und Nutzung verhältnismäßig ungünstig ist.

Die Liste der wegfallenden Zeitschriften und Online-Zugänge finden Sie im Intranet unter
https://intranet.tu-ilmenau.de/site/ub/Freigegebene%20Dokumente/2021-08-09_UB-Ilmenau_Abbestellungen-2021.pdf
In der Liste ist auch jeweils vermerkt, wann das Abonnement endet.

Wenn Sie nach Ablauf der Abonnements Aufsätze aus den betroffenen Zeitschriften benötigen, steht Ihnen für die Beschaffung der Lieferdienst der Universitätsbibliothek zur Verfügung: https://www.tu-ilmenau.de/universitaet/quicklinks/universitaetsbibliothek/finden-nutzen/lieferdienst.

 

2. Open-Access-Fonds

a) Neue Ansprechpartnerin

Frau Dr. Katrin Günther ist neue Open-Access-Beauftragte innerhalb der Universitätsbibliothek. Sie betreut den Open-Access-Publikationsfonds der TU Ilmenau und steht für finanzielle, rechtliche und organisatorische Fragen rund um das Open-Access-Publizieren gerne zur Verfügung (Tel. 4534, E-Mail: openaccess.ub@tu-ilmenau.de).

b) Aktuelle Finanzsituation

Seit 2015 verwaltet die Universitätsbibliothek den zentralen Publikationsfonds der TU Ilmenau, der finanzielle Unterstützung bei Veröffentlichungen in Open-Access-Zeitschriften bietet. Da die DFG-Förderung des Fonds ausgelaufen und seine Grundfinanzierung von der unter Punkt 1 genannten Budgetkürzung betroffen ist, können wir derzeit nicht ausschließen, die finanzielle Unterstützung des Open-Access-Publizierens im Lauf dieses Jahres einstellen zu müssen.

Antragstellungen an den Fonds sind weiterhin möglich. Zu beachten sind allerdings folgende Punkte:

  • Bei Antragstellung kann keine verbindliche Finanzierungszusage mehr erteilt werden.
  • Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nach Vorliegen der Acceptance Notification bedient.
  • Bis zum Jahresende ist zu empfehlen, sich vor Einreichung eines Beitrags in einer Open-Access-Zeitschrift zu informieren, ob die Kosten auch aus Mitteln des jeweiligen Fachgebiets übernommen werden könnten, falls der zentrale Publikationsfonds überzeichnet sein sollte.

Zur finanziellen Sicherung unserer Open-Access-Förderung hat die Universitätsbibliothek für die Jahre 2022 bis 2024 einen Antrag in einem neuen Programm bei der DFG eingereicht, der zurzeit zur Begutachtung aussteht.