Verzeichnung wissenschaftlicher Publikationen in fachlichen und fachübergreifenden Informationsquellen: gemeinsame Empfehlungen des Rektorats und der Universitätsbibliothek der TU Ilmenau

Die internationale Sichtbarkeit und Anerkennung der TU Ilmenau und ihrer Angehörigen in der Wissenschaft wird maßgeblich von den erzielten und publizierten Forschungsergebnissen bestimmt. Wissenschaftliche Publikationen sollten daher ohne hohen Aufwand, gezielt und vollständig auffindbar sein. Dazu ist es sowohl aus Sicht der wissenschaftlich Publizierenden als auch aus Sicht der Technischen Universität Ilmenau unabdingbar, ihre korrekte Verzeichnung in einschlägigen Informationsquellen sicherzustellen.

Angehörigen der TU Ilmenau wird daher die Beachtung folgender Hinweise empfohlen

Die institutionelle Zugehörigkeit ("Affiliation") ist bei jeder Publikation in einheitlicher und vollständiger Form anzugeben.

Bei allen Veröffentlichungen, die ganz oder teilweise auf Forschungstätigkeit an der TU Ilmenau zurückgehen, ist die institutionelle Zugehörigkeit in folgender Form anzugeben:

"Technische Universität Ilmenau" oder "TU Ilmenau".

Für ergänzende Angaben zu Fachgebieten oder Instituten sind die jeweils offiziellen Bezeichnungen zu verwenden, wahlweise in deutscher oder englischer Fassung.

Bei der Wahl eines Publikationsorgans soll dessen Verzeichnungsbreite in Datenbanken und sein wissenschaftliches Ansehen Berücksichtigung finden

Bei der Wahl eines geeigneten Publikationsorgans ist u.a. zu empfehlen, auf die regelmäßige Verzeichnung einer Fachzeitschrift in bibliographischen Datenbanken wie "Web of Science" oder "Scopus" zu achten. Indikatoren für ein hohes Maß an Wahrnehmung durch die wissenschaftliche Fachöffentlichkeit können auch der "Journal Impact Factor" oder die Platzierung in einem Journal Ranking sein. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass sich der Zugang zu lizenzkostenfreien Open-Access-Veröffentlichungen prinzipiell einfacher gestaltet als der zu lizenzierungspflichtigen Inhalten.

Die aktive Pflege von Publikationslisten in den für das jeweilige Fach maßgeblichen bibliografischen Datenbanken und Austauschplattformen verbessert die Sichtbarkeit und Wahrnehmung wissenschaftlicher Publikationen erheblich

Zur Pflege von Publikationslisten empfiehlt es sich, einen autorenbezogenen Identifikator (ID) einzurichten, der die eindeutige und trennscharfe Zuordnung von Publikationen zu Personen sicherstellt. Große fachübergreifende bibliographische Datenbanken bieten die Möglichkeit, solche IDs selbst anzulegen und mit Publikationen zu verknüpfen. Als ein anbieterunabhängiges System fungiert die "Open Researcher and Contributor ID" (ORCID). Die TU Ilmenau empfiehlt ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, eine persönliche ORCID iD zu erstellen und in einschlägigen Datenbanken zu hinterlegen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, Publikationen an die Hochschulbibliographie zu melden. Auch dies trägt zur Sichtbarkeit der bibliographischen Angaben in bibliothekarischen Katalogen, Datenbanken und Suchmaschinen bei.

Die Teilnahme an wissenschaftlichen sozialen Netzwerken kann die Sichtbarkeit von Publikationen weiter erhöhen

Neben klassischen kostenpflichtigen bibliographischen Datenbanken wie Web of Science oder Scopus, haben sich in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe alternativer Angebote im Bereich sozialer wissenschaftlicher Netzwerke wie ResearchGate.net, Google Scholar oder Academia.edu etabliert, die Recherchen bspw. für Gutachter vereinfachen. Die TU Ilmenau empfiehlt ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entsprechend den Gepflogenheiten ihrer jeweiligen Community eine Teilnahme bzw. Pflege des eigenen Profils (korrekte Affiliation, ggf. ID, Publikationen) unter Berücksichtigung der Nutzungsrechte der Publikationen. Bei Publikationen, die vorher in einem Verlag erschienen sind, muss in der Regel der Verlagsvertrag zu Rate gezogen werden, ob eine Zweitpublikation gestattet ist – oft ist dies der Fall. Sollte die Publikation in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Zeitschrift mit Verlagssitz in Deutschland erschienen sein, ist es Autoren nach Ablauf von zwölf Monaten darüber hinaus gesetzlich erlaubt, die Arbeit in der Manuskriptversion (also nicht im Verlagslayout) an anderer Stelle erneut zu veröffentlichen, selbst wenn dies nach dem Verlagsvertrag untersagt wäre. Es empfiehlt sich, solche Zweiveröffentlichungen über die Digitale Bibliothek Thüringen vorzunehmen, in der jedes Dokument mit einem persistenten Identifikator (DOI/URN) zur zitierfähigen Verlinkung versehen wird. Der entsprechende Link kann dann über ResearchGate oder andere Netzwerke verteilt werden.


Erstellt in Abstimmung mit dem Senatsausschusses für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, 12.12.2017